Rechtsprechung zu § 108 InsO
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BAG, 10.04.2008 - 6 AZR 368/07

Masseverbindlichkeiten nach Freigabeerklärung

Werden vom Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines einzelkaufmännisch tätigen Schuldners die unmittelbar für die selbständige Erwerbstätigkeit des Schuldners benötigten Betriebsmittel "freigegeben" und wird im Zusammenhang mit einer solchen Freigabe zwischen dem Schuldner und dem Insolvenzverwalter eine den Erfordernissen des § 295 Abs. 2 InsO entsprechende Vereinbarung über abzuführende Beträge geschlossen, haftet die Insolvenzmasse nicht mehr für Ansprüche der Arbeitnehmer auf Arbeitsvergütung aus danach vom Schuldner begründeten Arbeitsverhältnissen. Diese hat allein der Schuldner zu erfüllen.

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BAG, 27.02.2008 - 5 AZB 43/07

Rechtsweg - Insolvenzanfechtung

Fordert der Insolvenzverwalter vom Arbeitnehmer Rückzahlung der vom Schuldner vor Insolvenzeröffnung geleisteten Vergütung wegen Anfechtbarkeit der Erfüllungshandlung (§§ 129 ff. InsO), ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet.

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BGH, 20.12.2007 - IX ZR 132/06

Der Mieter von Wohnraum kann die von ihm geleistete Mietkaution in der Insolvenz des Vermieters nur dann aussondern, wenn der Vermieter sie von seinem Vermögen getrennt angelegt hat; anderenfalls ist der Rückforderungsanspruch lediglich eine Insolvenzforderung.

InsO § 47; BGB § 551 Abs. 3 Satz 3

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BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 796/06

Schadensersatz - Auflösungsverschulden des Arbeitgebers - Entschädigung für den Verlust des Bestandsschutzes

Ein Entschädigungsanspruch für den Verlust des Bestandsschutzes setzt neben der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes voraus, dass der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Arbeitnehmerkündigung das Arbeitsverhältnis nicht selbst hätte kündigen können.

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BAG, 22.05.2007 - 3 AZR 334/06

Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht in der Insolvenz

Dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:

Gilt bei einem eingeschränkt unwiderruflichen Bezugsrecht aus einer Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung ein in den Versicherungsvertrag aufgenommener Vorbehalt des Widerrufs für die Zeit bis zum Erreichen der gesetzlichen Unverfallbarkeit auch "für den Fall einer insolvenzbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Versicherungsnehmer"?

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BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 622/06

Schadensersatzanspruch gemäß § 113 Satz 3 InsO - Aufhebungsvertrag

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags zwischen Arbeitnehmer und Insolvenzverwalter begründet keine Schadensersatzansprüche gem. § 113 Satz 3 InsO.

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BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 631/06

Schadensersatzanspruch gemäß § 113 Satz 3 InsO - Aufhebungsvertrag

Tatbestand: Der Kläger begehrt von dem Beklagten als Insolvenzverwalter Schadensersatz auf Grund einer vorzeitigen Beendigung seines Arbeitsverhältnisses in der Insolvenz.

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BGH, 19.04.2007 - IX ZR 59/06

Ist die Vereinbarung eines Heimfallanspruchs in einem Erbbaurechtsvertrag gläubigerbenachteiligend und daher anfechtbar, kann der Insolvenzverwalter verlangen, dass die Masse so gestellt wird, wie wenn der Vertrag ohne diese Vereinbarung abgeschlossen worden wäre (Anschluss an BGHZ 124, 76).

InsO § 129 Abs. 1, §§ 133, 143

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BGH, 05.02.2007 - II ZR 234/05

a) Eine Bank, bei der eine GmbH einen Kontokorrentkredit unterhält, ist Neugläubigerin i. S. des Senatsurteils vom 6. Juni 1994 (BGHZ 126, 181), soweit sich das von der GmbH in Anspruch genommene Kreditvolumen im Stadium der Insolvenzverschleppung erhöht. Für den Differenzschaden haftet der schuldhaft pflichtwidrig handelnde Geschäftsführer bis zur Höhe des negativen Interesses der Bank.

b) Die Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH gegenüber Neugläubigern (§§ 823 Abs. 2 BGB, 64 Abs. 1 GmbHG) ist nicht um die auf diese entfallende Insolvenzquote zu kürzen (Abweichung von BGHZ 126, 181, 201); vielmehr ist dem Geschäftsführer entsprechend § 255 BGB i. V. m. § 273 f. BGB ein Anspruch auf Abtretung der Insolvenzforderung des Neugläubigers gegen die Gesellschaft zuzubilligen (vgl. auch BGHZ 146, 264, 278 f. zu § 64 Abs. 2 GmbHG).

c) Für einen Schadensersatzanspruch wegen Insolvenzverschleppung (§§ 823 Abs. 2 BGB, 64 Abs. 1 GmbHG) kommt es auf das Vorliegen ihrer Voraussetzungen im Zeitraum der Gläubigerschädigung und nicht auf lange zurückliegende Gegebenheiten an.

d) Mit der Neufassung des Überschuldungstatbestandes in § 19 Abs. 2 InsO ist für das neue Recht der zur Konkursordnung ergangenen Rechtsprechung des Senats zum sog. "zweistufigen Überschuldungsbegriff" (BGHZ 119, 201, 214) die Grundlage entzogen.

BGB § 823 Abs. 2; GmbHG § 64 Abs. 1

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BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 230/06

Altersteilzeit - Insolvenzsicherung

Tatbestand: Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz nur noch darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, das vom Kläger während der Arbeitsphase seines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses bei der Beklagten erarbeitete Wertguthaben für einen Zeitraum von 16 Monaten abzusichern.

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