Rechtsprechung zu § 118 InsO
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BAG, 22.05.2007 - 3 AZR 334/06

Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht in der Insolvenz

Dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:

Gilt bei einem eingeschränkt unwiderruflichen Bezugsrecht aus einer Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung ein in den Versicherungsvertrag aufgenommener Vorbehalt des Widerrufs für die Zeit bis zum Erreichen der gesetzlichen Unverfallbarkeit auch "für den Fall einer insolvenzbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Versicherungsnehmer"?

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BGH, 19.04.2007 - IX ZR 59/06

Ist die Vereinbarung eines Heimfallanspruchs in einem Erbbaurechtsvertrag gläubigerbenachteiligend und daher anfechtbar, kann der Insolvenzverwalter verlangen, dass die Masse so gestellt wird, wie wenn der Vertrag ohne diese Vereinbarung abgeschlossen worden wäre (Anschluss an BGHZ 124, 76).

InsO § 129 Abs. 1, §§ 133, 143

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BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 600/03

Altersteilzeitansprüche aus der Freistellungsphase des Blockmodells in der Insolvenz

Tatbestand: Die Parteien streiten über die insolvenzrechtliche Behandlung von Ansprüchen des Klägers aus einem zwischen ihm und der Schuldnerin vor Insolvenzeröffnung abgeschlossenen Altersteilzeitvertrag.

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