Rechtsprechung zu § 127 InsO
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BAG, 29.06.2000 - 8 ABR 44/99

1. Das Beschlussverfahren zum Kündigungsschutz gem. § 126 InsO ist auch dann zulässig, wenn die Kündigung der im Antrag bezeichneten Arbeitnehmer schon vor Einleitung des Verfahrens erfolgt ist.

2. Die gerichtliche Prüfung im Beschlussverfahren erstreckt sich auch auf die Kündigungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters.

InsO §§ 22, 126, 127, 128; BGB § 613a; KSchG § 1

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BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 214/01

Zustimmungsersetzung nach § 103 Abs. 2 BetrVG - Präjudizialität - Beweisverwertungsverbot

Die rechtskräftige Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung nach § 103 BetrVG entfaltet keine Bindungswirkung hinsichtlich des Kündigungsgrundes für einen späteren Kündigungsschutzprozeß, in dem der Arbeitnehmer die Sozialwidrigkeit einer auf denselben Sachverhalt gestützten ordentlichen Kündigung geltend macht. 1

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