Rechtsprechung zu § 134 InsO
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BGH, 25.04.2001 - X ZR 229/99

Der Anspruch des Schenkers nach § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB auf Herausgabe des Geschenks erlischt nicht mit dessen Tod, sofern er bereits vom Schenker geltend gemacht oder abgetreten worden ist. Das gleiche gilt, wenn der Schenker durch die Inanspruchnahme unterhaltssichernder Leistungen Dritter zu erkennen gegeben hat, daß er ohne die Rückforderung des Geschenks nicht in der Lage war, seinen notwendigen Unterhalt zu bestreiten.

BGB § 528; ZPO § 852

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BGH, 20.01.2000 - IX ZR 58/99

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 GesO können auch Rechtshandlungen von Gläubigern angefochten werden.

GesO § 10

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