Rechtsprechung zu § 141 InsO
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
1
BGH, 07.02.2002 - IX ZR 115/99

Erfüllt der Schuldner mit darlehensweise in Anspruch genommenen Mitteln die Forderung eines späteren Insolvenzgläubigers, bewirkt dies regelmäßig eine Gläubigerbenachteiligung, wenn das Schuldnervermögen nach der Verfahrenseröffnung nicht ausreicht, um alle Forderungen zu befriedigen.

GesO § 10 Abs. 1; KO § 29; InsO § 129 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht