Rechtsprechung zu § 144 InsO
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BGH, 12.02.2004 - IX ZR 70/03
Eine tarifvertraglich zur Einziehung von Sozialkassenbeiträgen der Arbeitgeber ermächtigte Stelle kann auch insoweit als Anfechtungsgegnerin zur Rückgewähr verpflichtet sein, als sie fremdnützig eingezogene Beiträge an die hierzu berechtigten Sozialkassen ausgekehrt hat.
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BGH, 06.12.2007 - IX ZR 113/06
Zur Frage des Bargeschäfts bei Leistungen eines Rechtsanwalts, den der Schuldner mit der Stellung des Insolvenzantrages und der Entwicklung eines Insolvenzplanes beauftragt hat.
InsO § 142
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BGH, 18.12.2003 - IX ZR 9/03
Die Zahlung auf eine fällige Forderung ist inkongruent insoweit, als sie mitursächlich auf Maßnahmen (z. B. Kontosperre der Gläubigerbank) beruht, auf die kein Anspruch bestand.
InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1
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BGH, 13.03.2003 - IX ZR 64/02
Veranlaßt ein Gläubiger, der mit seiner Forderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners lediglich Insolvenzgläubiger wäre, durch die Weigerung, andernfalls eine für die Fortführung des Unternehmens des Schuldners notwendige Leistung nicht zu erbringen, den unter Erlaß eines Zustimmungsvorbehalts bestellten vorläufigen Insolvenzverwalter dazu, dem Gläubiger nicht nur das Entgelt für die neue Leistung zu zahlen, sondern ihn auch wegen seiner Altforderung voll zu befriedigen, so ist die Zusage der zweiten Leistung unmittelbar gläubigerbenachteiligend und anfechtbar.
