Rechtsprechung zu § 156 InsO
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BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 602/03
Altersteilzeit in der Insolvenz
1. Ansprüche aus einem Altersteilzeitvertrag nach dem Blockmodell, die für die in der Insolvenz des Arbeitgebers liegende Arbeitsphase geschuldet werden, sind Masseverbindlichkeiten.
2. Sie sind Neumasseverbindlichkeiten, soweit sie für die Zeit nach dem ersten Termin geschuldet werden, zu dem der Verwalter nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit kündigen konnte.
3. Zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den vorläufigen Insolvenzverwalter.
4. Der Verzugszinssatz für Ansprüche aus einem Altersteilzeitverhältnis beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
