Rechtsprechung zu § 185 InsO
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BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 23/03 R
Krankenversicherung - Erhebung von Säumniszuschlägen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehende Säumniszuschläge auf vor diesem Zeitpunkt begründete Krankenversicherungsbeiträge sind seit dem Inkrafttreten der InsO am 1. 1. 1999 nicht als Insolvenzforderungen zu behandeln (Anschluss an BSG, Urteil vom 18. 12. 2003 = BSGE 92, 82 = SozR 4-2400 § 24 Nr. 1).
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BFH, 18.12.2003 - II B 31/00
Ergeht während des Verfahrens über eine zulässige, aber unbegründete Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision ein Änderungsbescheid zu Lasten des Steuerpflichtigen, ist die Vorentscheidung entsprechend § 127 FGO aufzuheben und die Sache an das FG zurückzuverweisen.
FGO § 68, § 127
