Rechtsprechung zu § 21 InsO
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BGH, 22.01.2004 - IX ZB 123/03
Wird auf einen Eigenantrag des Schuldners, dem die Verfahrenskosten nicht gestundet wurden, das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet und reicht das Schuldnervermögen nicht aus, um Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zu decken, so haftet der Staat grundsätzlich nicht für den Ausfall.
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BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 275/01
Sozialplan vor Insolvenzeröffnung
Abfindungsansprüche aus einem vor Insolvenzeröffnung aufgestellten Sozialplan sind Insolvenzforderungen i. S. v. § 38 InsO, falls der Abschluß nicht durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter mit Verfügungsbefugnis i. S. v. § 55 Abs. 2 InsO erfolgte.
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BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 459/01
Betriebsübergang - Insolvenzverfahren - Insolvenzgeld
1. An den Grundsätzen der Haftungsbeschränkung eines Betriebserwerbers im Konkurs (vgl. BAG 17. Januar 1980 - 3 AZR 160/ 79 - BAGE 32, 326 = AP BGB § 613a Nr. 18) wird auch unter der Geltung der Insolvenzordnung festgehalten.
2. Danach ist die Haftung eines Betriebserwerbers gem § 613a BGB nicht beschränkt, wenn er den Betrieb vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens übernommen hat.
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BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 360/99
Arbeitnehmerstatus einer Versicherungsvermittlerin; Kündigungsschutz im Kleinbetrieb
Der auf konkreten Umständen beruhende Vertrauensverlust gegenüber dem Arbeitnehmer vermag, soweit das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist, eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber auch dann zu rechtfertigen, wenn die Umstände, auf denen der Vertrauensverlust beruht, objektiv nicht zu verifizieren sind.
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BGH, 06.04.2000 - IX ZR 422/98
Der Gläubiger, der ihm zustehende Forderungen zur Absicherung von eigenen Verbindlichkeiten abgetreten hat, verliert die ihm in der Sicherungsvereinbarung eingeräumte Befugnis, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, nicht ohne weiteres, wenn er in eine finanzielle Krise gerät, die Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen beantragt wird und Sequestrationsmaßnahmen angeordnet werden.
KO §§ 46, 106
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BFH, 09.03.2000 - IV B 129/99
Gründe: Der Kläger, Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) begehrt Prozesskostenhilfe (PKH) für eine Klage, mit der er die Anerkennung von Betriebsausgaben geltend macht. Er war im Streitjahr (1994) als Rechtsanwalt selbständig tätig. Seinen Gewinn ermittelte er durch Überschussrechnung ...
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BGH, 09.03.2000 - IX ZR 355/98
Vereinbaren die Gesellschafter der zur Durchführung eines Bauvorhabens begründeten Arbeitsgemeinschaft, daß ein Gesellschafter ausscheidet, sobald beantragt wird, das Konkursverfahren über sein Vermögen zu eröffnen, daß er jedoch verpflichtet ist, der Gesellschaft weiterhin Geräte und Personal gegen Vergütung zu überlassen, sind die daraus herrührenden Forderungen im Konkurs aufrechnungsrechtlich als schon vor dem Ausscheiden des Gesellschafters bedingt entstanden zu behandeln.
KO §§ 54, 55 Satz 1 Nr. 1; BGB § 728
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BGH, 25.02.1999 - IX ZR 353/98
Läßt eine Bank nach dem Antrag eines Dritten auf Eröffnung der Gesamtvollstreckung gegen den Bankkunden, aber vor Bekanntwerden eines Verfügungsverbots gegen diesen, noch Verfügungen des Kunden über sein debitorisch geführtes Girokonto zu, während Zahlungseingänge ein Überschreiten der Kreditobergrenze verhindern, steht einer vertragsgemäßen Verrechnung der Gutschriften mit dem Aufwendungsersatzanspruch der Bank aufgrund Ausführung weiterer Verfügungen des Kunden nicht das Aufrechnungsverbot des § 2 Abs. 4 GesO in Verbindung mit § 394 BGB entgegen. In diesem Umfange stellt die Verrechnung zugleich eine unanfechtbare Bardeckung dar.
GesO §§ 2 Abs. 3 und 4, 7 Abs. 5, 10 Abs. 1; KO § 30 Nr. 1 Fall 2; BGB § 394
