Rechtsprechung zu § 260 InsO
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BVerwG, 18.01.2006 - 6 C 21.05

Beigeladener, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gewerbetreibender, Gewerbeuntersagung, Insolvenzverfahren, Insolvenzverwalter, Sprungrevision, Zustimmung.

Im Gewerbeuntersagungsrechtsstreit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, über deren Vermögen während des Anfechtungsprozesses das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, muss der beigeladene Insolvenzverwalter zur wirksamen Einlegung einer zugelassenen Sprungrevision die Zustimmungen des Beklagten und der klagenden Gesellschaft der Revisionsschrift beifügen.

Die Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision wird nicht ordnungsgemäß nachgewiesen, wenn der Rechtsmittelführer innerhalb der Rechtsmittelfrist lediglich eine anwaltlich beglaubigte Ablichtung der Zustimmungserklärung vorlegt (wie Beschluss vom 25. August 2005 - BVerwG 6 C 20. 04 - NJW 2005, 3367).

GewO §§ 12, 35; GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 4, § 66 Abs. 1; InsO §§ 1, 21, 35 Abs. 1, § 80 Abs. 1, § 157 Satz 1, § 259 Abs. 1, § 260; VwGO § 134 Abs. 1

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BGH, 07.07.2008 - II ZR 26/07

Der Insolvenzverwalter, der infolge der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Bestätigung eines Insolvenzplans seine gesetzliche Prozessführungsbefugnis verliert, muss es in den Tatsacheninstanzen offen legen, wenn er den Prozess in gewillkürter Prozessstandschaft fortführt.

InsO § 259; ZPO §§ 51, 559

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BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 35/02 R

Insolvenzgeldanspruch - neues Insolvenzereignis - angeordnete Überwachung des Insolvenzplanverfahrens - Wiedererlangung der Zahlungsfähigkeit

Die Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens bei angeordneter Planüberwachung rechtfertigt nicht allein den Schluss, die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers sei beendet und es könne ein neues Insolvenzereignis eintreten.

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BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 57/06 R

Insolvenzgeldanspruch - neues Insolvenzereignis - Überwachung des Insolvenzplanverfahrens - Beendigung der Zahlungsunfähigkeit

Tatbestand: Der Kläger begehrt die Zahlung von Insolvenzgeld (Insg) für die Zeit vom 2. Februar bis 1. Mai 2005.

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