Rechtsprechung zu § 270 InsO
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BGH, 11.01.2007 - IX ZB 85/05

Die Ablehnung der Eigenverwaltung kann nicht im Wege der sofortigen Beschwerde gegen die Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Fehlens einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse angefochten werden.

InsO §§ 270, 34 Abs. 1, § 26 Abs. 1 Satz 2

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BGH, 11.01.2007 - IX ZB 10/05

Die Ablehnung des Antrags auf Anordnung der Eigenverwaltung kann weder isoliert noch mit der sofortigen Beschwerde gegen den Eröffnungsbeschluss angefochten werden.

InsO §§ 270, 34 Abs. 2

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BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 31/06

a) Fallbearbeitungen nach § 5 Buchstabe g Nr. 1 FAO können weder durch eine Tätigkeit als "Verwalter hinter dem Verwalter" noch durch eine Tätigkeit als Treuhänder im Verbraucherinsolvenzverfahren ersetzt werden.

b) In dem Fachgespräch nach § 7 FAO können nur Unklarheiten in und Zweifel an den vorgelegten Nachweisen geklärt, nicht aber fehlende Nachweise ersetzt werden (Fortführung von Senat, Beschl. v. 7. März 2005, AnwZ (B) 11/ 04, AnwBl. 2005, 499; Beschl. v. 6. März 2006, AnwZ (B) 36/ 05, NJW 2006, 1513, insoweit in BGHZ 166, 292 nicht abgedruckt).

FAO § 5 Buchstabe g, § 7

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BGH, 07.12.2006 - V ZB 93/06

Die Verfahrensunterbrechung nach § 240 Satz 1 ZPO tritt auch ein, wenn das Insolvenzgericht keinen Insolvenzverwalter bestellt, sondern die Eigenverwaltung durch den Schuldner anordnet.

ZPO § 240 Satz 1

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BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 619/06

Kündigungsschutzprozess - ausländisches Insolvenzverfahren

Tatbestand: Die Parteien streiten im vorliegenden Verfahren darüber, ob ihr vor dem Landesarbeitsgericht anhängiger Kündigungsrechtsstreit durch das von der Beklagten beantragte Reorganisationsverfahren nach Chapter (Chap.) 11 des U. S.-Bankruptcy Code (BC) unterbrochen ist.

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BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 618/06

Kündigungsschutzprozess - ausländisches Insolvenzverfahren

Ein Antrag des Arbeitgebers nach Chapter 11 des U. S.-Bankruptcy Code und das dadurch automatisch ausgelöste Reorganisationsverfahren unterbricht den Kündigungsschutzprozess.

Die Aufnahme dieses Rechtsstreits durch den Kläger beendet jedoch die Unterbrechung. Für die Fortsetzung des Kündigungsschutzprozesses bedarf es nicht einer gerichtlichen Aufhebung des U. S.-amerikanischen Verfahrensstillstandes.

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BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07

Aufhebungsvertrag - Wiedereinstellungsanspruch - Anforderungen an die Berufungsbegründung

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag sowie über einen Wiedereinstellungsanspruch des Klägers.

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BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02

Betriebsbedingte Kündigung

Tatbestand: Die Parteien streiten noch über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten, ordentlichen Kündigung.

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BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 28/99

a) Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Rechtsbeistands, der Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ist, und der im Rahmen dieses Verfahrens gestellte Antrag auf Restschuldbefreiung rechtfertigen für sich allein nicht die Annahme, die Interessen der Rechtsuchenden seien nicht mehr gefährdet.

b) Daß Rechtsbeiständen neuen Rechts grundsätzlich nur noch eine beschränkte Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung erteilt wird, hindert den Widerruf einer nach früherem Recht erteilten "Vollerlaubnis" nicht, wenn in der Person ihres Inhabers die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO erfüllt sind.

BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7, § 209 Abs. 1

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