Rechtsprechung zu § 294 InsO
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
9
BGH, 21.07.2005 - IX ZR 115/04

a) Die Abtretung der Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis an einen vom Insolvenzgericht bestimmten Treuhänder erfaßt nicht den Anspruch auf Erstattung von Lohn- und Einkommensteuerzahlungen.

b) In der Wohlverhaltensperiode besteht kein allgemeines Aufrechnungsverbot für die Insolvenzgläubiger.

InsO § 287 Abs. 2, § 294 Abs. 1 und 3; BGB § 394

Volltext bei lexetius.com

2
von
9
BFH, 21.11.2006 - VII R 1/06

Ansprüche des ehemaligen Insolvenzschuldners auf Erstattung von Einkommensteuer gehören nicht zu den in der Wohlverhaltensphase an den Treuhänder abgetretenen Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge (Anschluss an das BGH-Urteil vom 21. Juli 2005 IX ZR 115/ 04, BGHZ 163, 391).

AO 1977 § 226 Abs. 1; BGB § 387; InsO § 287 Abs. 2, § 294 Abs. 1 und 3

Volltext bei lexetius.com

3
von
9
BGH, 13.07.2006 - IX ZB 288/03

Das Vollstreckungsverbot während der Laufzeit der Abtretungserklärung gilt auch für Insolvenzgläubiger, die am Insolvenzverfahren nicht teilgenommen haben und die der Schuldner nicht in das Vermögensverzeichnis aufgenommen hat.

InsO § 294 Abs. 1, § 305 Abs. 1 Nr. 3, § 308 Abs. 3 Satz 1

Volltext bei lexetius.com

4
von
9
BGH, 28.06.2007 - IX ZR 73/06

Der Inhaber einer so genannten oktroyierten Masseverbindlichkeit hat während der Wohlverhaltensphase ein Rechtsschutzinteresse an einer Zahlungsklage gegen den Schuldner.

InsO § 90 Abs. 1, § 294 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

5
von
9
BGH, 22.01.2008 - VI ZR 126/07

Die Übertragung der Streupflicht durch den Vermieter auf einen Dritten dient auch der Sicherung des Zugangs zum Mietobjekt. Die dort wohnhaften Mieter können deshalb in den Schutzbereich des Übertragungsvertrages einbezogen sein.

Die deliktische Einstandspflicht des mit der Wahrnehmung der Verkehrssicherung Beauftragten besteht auch dann, wenn der Vertrag mit dem Primärverkehrssicherungspflichtigen nicht rechtswirksam zustande gekommen ist.

BGB § 328, § 823 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

6
von
9
BFH, 04.03.2008 - VII R 10/06

1. Im massearmen Insolvenzverfahren können Neuforderungen, die erst nach Feststellung der Masseunzulänglichkeit begründet worden sind, nicht zur Aufrechnung gestellt werden.

2. Auch eine Aufrechnung gegen einen Vorsteuervergütungsanspruch, der sich aus anteiliger Verwaltervergütung für den Zeitraum bis zur Feststellung der Masseunzulänglichkeit ergibt, ist nicht zulässig, wenn eine entsprechende Teilvergütung vom Insolvenzgericht nicht festgesetzt worden ist (Fortführung des Urteils vom 1. August 2000 VII R 31/ 99, BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323).

InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1

Volltext bei lexetius.com

7
von
9
BGH, 07.12.2004 - AnwZ (B) 40/04 - AGH Frankfurt am Main

Ist über das Vermögen eines früheren Rechtsanwalts ein Insolvenzverfahren durchgeführt und mit dessen Aufhebung dem Schuldner die Restschuldbefreiung angekündigt worden, kann während der sogenannten Wohlverhaltensphase ein Antrag auf Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft grundsätzlich nicht mit der Begründung abgelehnt werden, es seien geordnete Vermögensverhältnisse noch nicht wiederhergestellt.

Ob ein Verstoß gegen die den Antragsteller in Zulassungssachen treffende Mitwirkungspflicht vorliegt und wie er gegebenenfalls zu gewichten ist, hängt von der Bedeutung ab, welche der aufzuklärende Sachverhalt für die begehrte Zulassung hat.

BRAO § 7 Nr. 9, § 36a Abs. 2 Satz 1; InsO § 287 Abs. 2 Satz 1

Volltext bei lexetius.com

8
von
9
BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvL 8/03

Gründe: Gegenstand der Vorlage ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Restschuldbefreiung bei der Verbraucherinsolvenz nach der Insolvenzordnung (InsO).

Volltext bei lexetius.com

9
von
9
BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

1. a) Stellt der Gläubiger den Antrag, dem Schuldner die Restschuldbefreiung zu versagen, so hat er den Versagungsgrund nach den für den Zivilprozeß geltenden Regeln und Maßstäben glaubhaft zu machen.

b) Eine aufgrund richterlicher Sachprüfung ergangene rechtskräftige gerichtliche Entscheidung reicht regelmäßig zur Glaubhaftmachung des aus ihr ersichtlichen rechtserheblichen Sachverhalts aus.

c) Die Amtsermittlungspflicht des Insolvenzgerichts setzt ein, wenn der Gläubiger den Versagungsgrund glaubhaft gemacht hat.

d) Das Insolvenzgericht darf dem Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung nur stattgeben, wenn es nach Ausschöpfung der ihm obliegenden Ermittlungspflicht zur vollen Überzeugung gelangt, daß der geltend gemachte Versagungstatbestand erfüllt ist.

2. a) Unrichtige oder unvollständige Angaben des Schuldners betreffen jedenfalls dann seine eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse, wenn sie sich auf eine Personengesellschaft beziehen, für deren Verbindlichkeiten er unbeschränkt haftet.

b) Unrichtige schriftliche Angaben des Schuldners liegen auch dann vor, wenn ein Dritter die schriftliche Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse mit Wissen und Billigung des Schuldners abgegeben hat.

InsO §§ 4, 5, 290; ZPO § 294

Volltext bei lexetius.com

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht