Rechtsprechung zu § 34 InsO
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BGH, 02.03.2006 - IX ZB 192/04

Das Gericht eines Mitgliedstaats, in dessen Gebiet der Schuldner bei Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat, ist auch für weitere Eröffnungsanträge zuständig, die nach der Verlegung des Mittelpunktes der hauptsächlichen Interessen des Schuldners in einen anderen Mitgliedstaat, aber vor rechtskräftiger Erledigung des Erstantrags bei ihm eingehen.

EuInsVO Art. 3 Abs. 1; InsO § 3

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BGH, 09.02.2006 - IX ZB 418/02

Das Gericht des Mitgliedstaats, in dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt worden ist, bleibt für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuständig, wenn der Schuldner nach Antragstellung, aber vor der Eröffnung den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats verlegt.

EuInsVO Art. 3 Abs. 1; InsO § 3

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BGH, 14.12.2005 - IX ZB 207/04

Soll der Eröffnungsgrund aus einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese Forderung bestritten, muss sie für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewiesen sein (Fortführung der Rechtsprechung zur Konkursordnung).

InsO § 14 Abs. 1, §§ 16, 317 Abs. 2 Satz 1, § 320

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BGH, 22.09.2005 - IX ZB 55/04

a) Der geschäftsführende Alleingesellschafter einer GmbH übt eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit aus.

b) Forderungen auf Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer, die gegen den Schuldner als ehemaligen geschäftsführenden Alleingesellschafter einer GmbH nach Grundsätzen der Durchgriffshaftung geltend gemacht werden, sind Forderungen aus Arbeitsverhältnissen im Sinne des § 304 InsO.

§ 304 InsO

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BGH, 07.04.2005 - IX ZB 63/03

Ist mangels Sachverhaltsdarstellung in der Beschwerdeentscheidung die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde und damit der Rechtsbeschwerde nicht feststellbar, muß die Entscheidung des Beschwerdegerichts von Amts wegen aufgehoben werden.

InsO § 6 Abs. 1, § 7 ZPO § 577 Abs. 2 Satz 4, § 559

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BGH, 24.07.2003 - IX ZB 4/03

Der vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bestellte Abwickler war auch schon vor der Einführung des § 37 Abs. 2 KWG durch das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz (BGBl. I 2002, S. 2010) zur Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des unerlaubte Bankgeschäfte betreibenden Unternehmens befugt. Dies gilt selbst dann, wenn das Unternehmen neben den unerlaubten Bankgeschäften auch Geschäfte betreibt, auf die sich der Aufgabenbereich des Abwicklers nicht erstreckt.

KWG § 37 (i. d. F. v. 9. 9. 1998); InsO § 15 Abs. 1

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BAG, 08.05.2003 - 2 AZB 56/02

Prozeßkostenhilfe - Insolvenzverwalter - Beiordnung

Gründe: I. Der Rechtsbeschwerdeführer (if.: Antragsteller) ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der w GmbH. In dieser Eigenschaft war er Beklagter einer am 19. Februar 2002 vor dem Arbeitsgericht Bautzen erhobenen Kündigungsschutzklage. Der Rechtsstreit wurde durch gerichtlich protokollierten ...

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