Rechtsprechung zu § 87 InsO
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BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 563/05
Aufnahme eines Kündigungsschutzprozesses nach Unterbrechung wegen Insolvenzeröffnung
1. Ein Kündigungsschutzrechtsstreit wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen, weil eine Kündigungsschutzklage immer die Insolvenzmasse betrifft, da sie den Weg für vermögensrechtliche Ansprüche ebnet.
2. Betrifft eine Bestandsschutzstreitigkeit (Einhaltung der Kündigungsfrist) lediglich einen Zeitraum vor Insolvenzeröffnung, so kann der Rechtsstreit nur nach Durchführung des insolvenzrechtlichen Feststellungsverfahrens wieder aufgenommen werden.
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EuGH, 17.03.2005 - C-294/02
"Schiedsklausel - Bestimmung des Gerichts erster Instanz - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Parteien in Liquidation - Parteifähigkeit - Verordnung (EG) Nr. 1346/ 2000 - Insolvenzverfahren - Rückforderung von Vorschüssen - Rückerstattung aufgrund einer Vertragsklausel - Gesamtschuldnerische Haftung - Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Beträge"
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Widerklage der Intracom SA Hellenic Telecommunications & Electronic Industry wird abgewiesen.
3. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten des Verfahrens.
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BFH, 19.08.2008 - VII R 36/07
1. Wird eine Lieferung, für die der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen worden ist, rückgängig gemacht und dadurch die Berichtigungspflicht des Unternehmers nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 1 Satz 3 UStG 1999 ausgelöst, bewirkt die vom FA in einem nachfolgenden Voranmeldungszeitraum vollzogene Berichtigung die (Teil-) Erledigung der vorangegangenen (negativen) Umsatzsteuerfestsetzung "auf andere Weise" i. S. des § 124 AO. War ein Vergütungsanspruch aus dieser Festsetzung abgetreten, so entsteht der Rückforderungsanspruch des Fiskus aus § 37 Abs. 2 AO gegenüber dem Zessionar im Umfang der ursprünglich zu hoch ausgezahlten Steuervergütung (Bestätigung der Senatsrechtsprechung).
2. Die Feststellung einer vom FA angemeldeten, einen früheren Vorsteuerabzug berichtigenden Umsatzsteuer zur Insolvenztabelle hat die gleiche Wirkung wie ein inhaltsgleicher Berichtigungsbescheid i. S. des § 17 UStG 1999. Ein Zessionar als Rechtsnachfolger im Zahlungsanspruch aus dem ursprünglichen Vorauszahlungsbescheid und Leistungsempfänger ist einem Rückforderungsanspruch in beiden Fällen gleichermaßen ausgesetzt (Fortentwicklung der Rechtsprechung).
AO § 37 Abs. 2, § 124 Abs. 2, § 164, § 171 Abs. 13, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 218 Abs. 1; InsO § 178 Abs. 3; UStG 1999 § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 17 Abs. 1 Satz 3, § 17 Abs. 2 Nr. 3
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BGH, 29.05.2008 - IX ZB 51/07
Ermächtigt ein Sozialleistungsträger, bevor über das Vermögen des Leistungsberechtigten das Insolvenzverfahren eröffnet wird, einen zweiten Leistungsträger, seine Ansprüche mit der dem zweiten Leistungsträger obliegenden Geldleistung zu verrechnen, ist diese Ermächtigung in der Insolvenz des Leistungsberechtigten grundsätzlich wirksam.
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BFH, 04.03.2008 - VII R 10/06
1. Im massearmen Insolvenzverfahren können Neuforderungen, die erst nach Feststellung der Masseunzulänglichkeit begründet worden sind, nicht zur Aufrechnung gestellt werden.
2. Auch eine Aufrechnung gegen einen Vorsteuervergütungsanspruch, der sich aus anteiliger Verwaltervergütung für den Zeitraum bis zur Feststellung der Masseunzulänglichkeit ergibt, ist nicht zulässig, wenn eine entsprechende Teilvergütung vom Insolvenzgericht nicht festgesetzt worden ist (Fortführung des Urteils vom 1. August 2000 VII R 31/ 99, BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323).
InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1
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BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05
Insolvenzrechtliche Einordnung von Kostenforderungen
Gründe: I. Der Beschwerdegegner und Kläger des Ausgangsverfahrens erhob gegen die Beklagte des Ausgangsverfahrens und spätere Insolvenzschuldnerin vor dem Arbeitsgericht Offenbach Kündigungsschutzklage sowie Klage auf Weiterbeschäftigung, rückständiges Bruttoentgelt und Urlaubsgewährung. In der ...
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BSG, 07.03.2007 - B 12 KR 11/06 R
Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Zahlungspflicht - Arbeitnehmerüberlassung - keine Freistellung der Haftung des Entleihers als Bürge bei Nichtzahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitnehmerverleiher für die Dauer des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verleihers
Tatbestand: Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin verpflichtet ist, Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 3. 628, 62 EUR für von ihr entliehene Arbeitnehmer zu zahlen.
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BGH, 11.05.2006 - IX ZR 42/05
a) Ein der Testamentsvollstreckung unterliegender Nachlass fällt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Erben in die Insolvenzmasse.
b) Der unter Testamentsvollstreckung stehende Nachlass, der in die Insolvenzmasse fällt, bildet bis zur Beendigung der Testamentsvollstreckung eine Sondermasse, auf die die Nachlassgläubiger, nicht aber die Erbengläubiger Zugriff nehmen können.
c) Der gegen den Erben wegen des Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruchs zu führende Rechtsstreit ist nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen gegen den Insolvenzverwalter zu richten. Ein infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochener Prozess gegen den Erben ist gegen den Insolvenzverwalter aufzunehmen.
d) Die Verurteilung des Insolvenzverwalters zur Zahlung wegen eines Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruchs gegen den Schuldner ist auf den vom Testamentsvollstrecker verwalteten Nachlass zu beschränken.
e) Bei Testamentsvollstreckung kann der Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Schuldner in voller Höhe zur Tabelle angemeldet und durch Urteil festgestellt werden.
BGB §§ 2213, 2214; InsO §§ 35, 36, 38, 52, 83, 86 Abs. 1 Nr. 2; ZPO § 240
