Rechtsprechung zu Art. 4 InsVfVO
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BGH, 27.11.2003 - IX ZB 418/02

Zu der Frage, ob das Gericht des Mitgliedstaats, in dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt worden ist, für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuständig bleibt, wenn der Schuldner nach Antragstellung, aber vor der Eröffnung den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats verlegt, oder ob das Gericht des anderen Mitgliedstaats zuständig wird (Vorlage an den EuGH).

EuInsVO Art. 3 Abs. 1 Satz 1, Art. 43

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