Rechtsprechung zu § 105 JGG
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BGH, 09.08.2001 - 1 StR 211/01

Zur Anwendung von Jugendstrafrecht oder von allgemeinem Strafrecht bei einem heranwachsenden Gewalttäter mit schwerer dissozialer und emotionaler Persönlichkeitsstörung und daraus entstehenden Zweifeln an weiteren Entwicklungsfortschritten.

JGG §§ 105 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, 31 Abs. 3

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BFH, 30.10.2003 - III R 23/02

1. Aufwendungen von Eltern für die Strafverteidigung ihres volljährigen Kindes erwachsen regelmäßig nur dann aus sittlichen Gründen zwangsläufig und können als außergewöhnliche Belastung steuermindernd zu berücksichtigen sein, wenn es sich um ein innerlich noch nicht gefestigtes, erst heranwachsendes Kind handelt, dessen Verfehlung strafrechtlich noch nach dem Jugendstrafrecht geahndet werden kann (Klarstellung zum BFH-Urteil vom 23. Mai 1990 III R 145/ 85, BFHE 161, 73, BStBl II 1990, 895).

2. Ob Aufwendungen der Eltern für die Wahlverteidigung eines volljährigen Kindes in anderen Fällen als aus sittlichen Gründen zwangsläufig anzuerkennen sind, kann im Übrigen nur nach den besonderen Umständen des Einzelfalles beurteilt werden.

BGB § 1601, § 1602 Abs. 1 § 1603 Abs. 1 und 2, § 1610 Abs. 1 und 2, § 1611 Abs. 1 Satz 2; EStG § 33 Abs. 1 und 2 Satz 1; FGO § 120 Abs. 3; JGG § 1 Abs. 2, § 105; StPO § 140, § 141 Abs. 1, § 142 Abs. 1

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BGH, 25.07.2000 - 4 StR 229/00

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten der Beihilfe zum versuchten schweren Raub für schuldig befunden und ihm nach §§ 15 Abs. 1 Nr. 3, ...

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BGH, 17.10.2000 - 1 StR 261/00

Gründe: Die Jugendkammer hat den zur Tatzeit 19 Jahre und einen Monat alten Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie einer (weiteren) gefährlichen Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

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BGH, 15.03.2001 - 3 StR 61/01

Die Anwendung von Jugendstrafrecht auf einen Heranwachsenden kann nicht Gegenstand einer Urteilsabsprache sein (im Anschluß an BGHSt 43, 195).

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BGH, 14.12.1999 - 1 StR 471/99

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die in Kroatien erlittene Auslieferungshaft hat es im Verhältnis 1: 1 auf die verhängte Strafe angerechnet. Gegen dieses Urteil wendet sich die Staatsanwaltschaft mit ihrer ...

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BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

Zum Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage für den Jugendstrafvollzug.

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BGH, 21.09.2004 - 3 StR 185/04

Unter den Begriff der Vernehmung im Sinne des § 252 StPO fällt auch die Befragung der Angehörigen des Angeklagten im Sinne von § 52 Abs. 1 StPO durch einen Vertreter der Jugendgerichtshilfe.

StPO § 252

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BGH, 20.05.2003 - 5 StR 66/03

Wer infolge einer Täuschung durch das Opfer vorsatzlos aktive Sterbehilfe leistet, nimmt nicht an einer tatbestandslosen Selbstgefährdung teil.

StGB § 222

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BGH, 29.06.2000 - 4 StR 202/00

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten "wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 36 Fällen, wobei es in drei Fällen beim Versuch blieb, zu einer Freiheitsstrafe" (richtig: Gesamtfreiheitsstrafe) von fünf Jahren verurteilt. Ferner hat es die Einziehung eines ...

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