Rechtsprechung zu § 18 JGG
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
10
BGH, 15.03.2001 - 3 StR 61/01

Die Anwendung von Jugendstrafrecht auf einen Heranwachsenden kann nicht Gegenstand einer Urteilsabsprache sein (im Anschluß an BGHSt 43, 195).

Volltext bei lexetius.com

2
von
10
BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

1. Eine mit einem versuchten Tötungsdelikt zusammentreffende vorsätzliche Körperverletzung tritt nicht zurück, sondern steht dazu in Tateinheit (Aufgabe von BGHSt 16, 122; 21, 265; 22, 248).

2. Erweist sich eine als materiell-rechtlich selbständig angeklagte Tat als Bestandteil der Tat, derentwegen die Verurteilung erfolgt, ist ein Teilfreispruch nicht erforderlich.

StGB 1975 §§ 211, 212, 23, 223, 223a; StPO 1915 § 260

Volltext bei lexetius.com

3
von
10
BGH, 21.09.2004 - 3 StR 185/04

Unter den Begriff der Vernehmung im Sinne des § 252 StPO fällt auch die Befragung der Angehörigen des Angeklagten im Sinne von § 52 Abs. 1 StPO durch einen Vertreter der Jugendgerichtshilfe.

StPO § 252

Volltext bei lexetius.com

4
von
10
BVerwG, 16.07.2002 - 1 C 8.02

Aufenthaltserlaubnis; Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbeendigung; Ausweisungsgrund; Abschiebungsandrohung; Abschiebung; Sperrwirkung der Abschiebung; maßgeblicher Zeitpunkt; besonders schwere Straftat; Minderjähriger; Minderjährigenschutz; besonderer Ausweisungsschutz; Familienschutz; familiäre Lebensgemeinschaft; Ermessensreduzierung auf Null.

1. Eine Abschiebung, mit der die durch die Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis entstandene Ausreisepflicht während des noch laufenden Rechtsmittelverfahrens vollzogen worden ist, kann eine Sperrwirkung nach § 8 Abs. 2 Satz 2 AuslG allenfalls dann entfalten, wenn die Versagung der Aufenthaltserlaubnis rechtmäßig gewesen ist.

2. Die Entscheidung des Gesetzgebers für einen besonderen Ausweisungsschutz für Minderjährige nach § 48 Abs. 2 Satz 1 AuslG, mit dem der Auftrag zum Schutz der Familie nach Art. 6 GG, Art. 8 EMRK konkretisiert wird, ist auch im Rahmen der nach § 21 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 17 Abs. 5 AuslG zu treffenden Ermessensentscheidung über die Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu beachten. Einem im Bundesgebiet geborenen und aufgewachsenen minderjährigen Ausländer, dessen Eltern sich hier erlaubt aufhalten, kann deshalb die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur unter ähnlich strengen Voraussetzungen versagt werden, wie sie für die Ausweisung Minderjähriger gelten.

GG Art. 6; EMRK Art. 8; AuslG § 8 Abs. 2 Satz 2, § 17 Abs. 1 und 5, § 21 Abs. 1, § 48 Abs. 2 Satz 1

Volltext bei lexetius.com

5
von
10
BGH, 09.08.2001 - 1 StR 211/01

Zur Anwendung von Jugendstrafrecht oder von allgemeinem Strafrecht bei einem heranwachsenden Gewalttäter mit schwerer dissozialer und emotionaler Persönlichkeitsstörung und daraus entstehenden Zweifeln an weiteren Entwicklungsfortschritten.

JGG §§ 105 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, 31 Abs. 3

Volltext bei lexetius.com

6
von
10
BVerfG, 06.07.2001 - 2 BvR 15/01

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (

Volltext bei lexetius.com

7
von
10
BGH, 11.01.2001 - 5 StR 281/00

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge unter Einbeziehung einer früheren, gegen ihn in anderer Sache verhängten Geldstrafe zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt.

Volltext bei lexetius.com

8
von
10
BGH, 09.08.2000 - 3 StR 176/00

Gründe: Das Landgericht hat beide Angeklagten des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung schuldig gesprochen. Es hat gegen den Angeklagten Sch. auf eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von zwei Jahren erkannt, gegen die Angeklagte E. hat ...

Volltext bei lexetius.com

9
von
10
BGH, 12.07.2000 - 2 StR 161/00

Gründe: I. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schwerer Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Volltext bei lexetius.com

10
von
10
BGH, 29.02.2000 - 1 StR 46/00

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten sowie den Mitangeklagten K. wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf Fällen, davon in einem Falle in Tateinheit mit Raub, schuldig gesprochen; es hat den ...

Volltext bei lexetius.com

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht