Rechtsprechung zu § 31 JGG
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BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02

Eine rechtskräftige Vorverurteilung darf nicht nach § 31 Abs. 2 JGG einbezogen werden, wenn sie bereits in ein anderes - noch nicht rechtskräftiges - Urteil einbezogen worden war (im Anschluß an BGHSt 20, 292).

JGG § 31 Abs. 2, § 66

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BGH, 09.08.2001 - 1 StR 211/01

Zur Anwendung von Jugendstrafrecht oder von allgemeinem Strafrecht bei einem heranwachsenden Gewalttäter mit schwerer dissozialer und emotionaler Persönlichkeitsstörung und daraus entstehenden Zweifeln an weiteren Entwicklungsfortschritten.

JGG §§ 105 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, 31 Abs. 3

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BGH, 03.03.2004 - 1 StR 71/04

Wird eine Verurteilung zu Jugendstrafe mit Bewährung nachträglich in eine Verurteilung zu Jugendstrafe ohne Bewährung einbezogen, ist für einen die Strafvollstreckung verkürzenden Ausspruch über die Anrechnung von Bewährungsleistungen - anders als bei einer nachträglich gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe (vgl. BGHSt 36, 378) - kein Raum.

JGG § 31 Abs. 2

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BVerfG, 19.03.2001 - 2 BvR 430/01

Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Vollstreckung einer Jugendstrafe vor Rechtskraft einer später gemäß § 31 Abs. 2 JGG gebildeten Einheitsjugendstrafe.

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BGH, 25.10.2006 - 2 ARs 428/06

1. Die Sperrwirkung des § 66 Abs. 1 Satz 2 JGG tritt nur ein, wenn der Richter in früheren Entscheidungen ausdrücklich aus erzieherischen Gründen auf die Einbeziehung der rechtskräftig abgeurteilten Straftaten verzichtet hat.

2. Die Schuldfeststellung nach § 27 JGG ist keine noch nicht vollständig erledigte Entscheidung im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 1 JGG.

3. Bei Zusammentreffen einer Schuldfeststellung (§ 27 JGG) und einer anderen rechtskräftigen Entscheidung hat grundsätzlich der im Verfahren nach §§ 30, 62 JGG zuständige Richter zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Ausspruch einer Jugendstrafe vorliegen.

JGG §§ 27, 30, 31, 62, 66

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BGH, 14.12.1999 - 1 StR 471/99

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die in Kroatien erlittene Auslieferungshaft hat es im Verhältnis 1: 1 auf die verhängte Strafe angerechnet. Gegen dieses Urteil wendet sich die Staatsanwaltschaft mit ihrer ...

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BVerfG, 25.11.2002 - 2 BvR 1335/02

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl.

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BGH, 12.09.2000 - 4 StR 358/00

Gründe: Das Landgericht hatte den Angeklagten durch Urteil vom 24. Juni 1999 wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes mit Todesfolge in Tateinheit mit Aussetzung und mit gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung des auf sieben Monate Jugendstrafe lautenden Urteils des Amtsgerichts Minden vom ...

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BVerfG, 15.12.1999 - 2 BvR 1447/99

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft.

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BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 930/04

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verhängung eines Jugendarrests bei gleichzeitiger Aussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe.

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