Rechtsprechung zu § 65 JGG
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BGH, 04.09.2002 - 2 ARs 218/02

Zuständig für die nachträgliche Entscheidung über das Absehen von der Vollstreckung des Jugendarrestes, weil der Jugendliche seine Arbeitsauflage nach Verhängung des Arrestes erfüllt hat, ist der Richter des ersten Rechtszuges.

JGG §§ 11 Abs. 3 Satz 3, 15 Abs. 3 Satz 2, 65 Abs. 1 Satz 1

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