Rechtsprechung zu § 67 JGG
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BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01
Es gehört zu dem von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG geschützten Verantwortungsbereich der Eltern, die Rechte ihrer Kinder dem Staat oder Dritten gegenüber zu schützen. Daraus folgt von Verfassungs wegen die Notwendigkeit einer frühzeitigen Beteiligung von Eltern im Jugendstrafverfahren. Vorschriften, die Eltern Beteiligungsrechte entziehen oder sie aus der Hauptverhandlung ausschließen, sind Eingriffe in verfassungsrechtlich geschützte Elternrechte.
Die Sicherung des Rechtsfriedens durch Strafrecht und die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs in einem justizförmigen Verfahren sind Verfassungsaufgaben, die mit dem elterlichen Erziehungsrecht in Konflikt geraten können. Eine Kollision zwischen dem Elternrecht und dem Verfassungsgebot des strafrechtlichen Rechtsgüterschutzes führt nicht zwangsläufig zu einem Zurückdrängen elterlicher Rechte; sie ist vielmehr durch Abwägung aufzulösen, wobei das betroffene Elternrecht und der strafrechtliche Rechtsgüterschutz zum Ausgleich gebracht werden müssen.
Das Recht zur Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs kann zwar einen Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht erlauben, macht es aber nicht entbehrlich, dass auch dieser Eingriff ein hinreichend bestimmtes Gesetz zur Grundlage hat.
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BGH, 17.01.2003 - 2 StR 443/02
Erwidert der Verteidiger eines Mitangeklagten, ist dem Angeklagten erneut das letzte Wort zu erteilen.
StPO § 258 Abs. 2, Abs. 3
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BGH, 07.06.2000 - 1 StR 226/00
Gründe: Das Landgericht hat die Angeklagten jeweils des Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub schuldig gesprochen und den Angeklagten R. zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten sowie die Angeklagte K. zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt. Die Revision des Angeklagten R. ...
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BGH, 21.03.2000 - 1 StR 609/99
Gründe: Das Landgericht Traunstein hat den Angeklagten wegen in Regensburg und Umgebung begangenen Diebstahls in zwei Fällen, wegen Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung, wegen Beleidigung (Fälle II. 1a bis d der Urteilsgründe) sowie wegen einer in der Justizvollzugsanstalt Laufen-Lebenau ...
