Rechtsprechung zu § 10 KSchG
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BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 630/03

Vergleich - Abfindung - Fälligkeit

1. Ist in einem Abfindungsvergleich der Zeitpunkt der Fälligkeit für die Abfindung nicht bestimmt, so kann sich der Fälligkeitszeitpunkt aus den Umständen ergeben (§ 271 Abs. 1 BGB).

2. Wird der Vergleich vor dem vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses geschlossen und soll die Abfindung nach § 3 Nr. 9 EStG und entsprechend §§ 9, 10 KSchG gezahlt werden, so liegen in aller Regel Umstände i. S. d. § 271 Abs. 1 BGB vor, aus denen sich als Fälligkeitszeitpunkt derjenige der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ergibt.

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BAG, 12.06.2003 - 8 AZR 341/02

Schadensersatz nach gerichtlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Wurde im Rahmen der gerichtlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung nach §§ 9, 10 KSchG zuerkannt, kann der durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingetretene Verlust einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung daneben nicht als Schadensersatz nach § 628 Abs. 2 BGB oder aus dem Gesichtspunkt einer positiven Vertragsverletzung nach §§ 280, 286 analog BGB verlangt werden.

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BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 739/00

Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

Der Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Auflösungsverschuldens des Arbeitgebers gem § 628 Abs. 2 BGB ist zeitlich begrenzt. Nach dem Zweck der Norm beschränkt sich der Anspruch grundsätzlich auf den dem kündigenden Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist einer fiktiven Kündigung entstehenden Vergütungsausfall, zu dem allerdings eine den Verlust des Bestandsschutzes ausgleichende angemessene Entschädigung entsprechend §§ 9, 10 KSchG hinzutreten kann.

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BAG, 10.12.1996 - 1 AZR 290/96

1. Ob ein Personalabbau als Betriebsänderung im Sinne von § 111 Satz 2 Nr. 1 BetrVG zu werten ist, hängt von der Zahl der beendeten Arbeitsverhältnisse ab. Dabei sind auch diejenigen Arbeitsverhältnisse mitzuzählen, die nur deshalb gekündigt werden müssen, weil die Arbeitnehmer dem Übergang auf einen Teilbetriebserwerber (§ 613a BGB) widersprochen haben und eine Beschäftigungsmöglichkeit im Restbetrieb nicht mehr besteht.

2. Auch solche Arbeitnehmer haben Anspruch auf Nachteilsausgleich, wenn der Arbeitgeber vor der Betriebsänderung keinen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht (§ 113 Abs. 3 BetrVG).

3. Bei der Festsetzung des Nachteilsausgleichs ist das Gericht nicht an § 112 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BetrVG gebunden.

BetrVG § 111 S. 2 Nr. 1, § 112 Abs. 5, § 113; BGB § 613a; KSchG § 10

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BGH, 24.05.2007 - III ZR 176/06

Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der der kündigende Arbeitnehmer aus § 628 Abs. 2 BGB lediglich einen auf den Zeitraum der fiktiven Kündigungsfrist für das Arbeitsverhältnis beschränkten Ersatzanspruch hat und eine angemessene Vergütung entsprechend §§ 9, 10 KSchG verlangen kann (BAGE 98, 275, 288 ff; BAG, Urteil vom 22. April 2004 - 8 AZR 269/ 03 - AP Nr. 18 zu § 628 BGB unter II 2 a), ist auf den Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers gegen seinen Rechtsvertreter, durch dessen Verschulden ein Kündigungsschutzprozess verloren geht, nicht übertragbar.

BGB § 675, § 628 Abs. 2

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BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 608/02

Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Auflösungsverschulden - materielle Rechtskraft - Direktionsrecht

Tatbestand: Die Parteien streiten noch über einen Schadensersatzanspruch auf Grund eines Auflösungsverschuldens der Beklagten.

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BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 269/03

Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

Tatbestand: Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche des Klägers wegen Auflösungsverschuldens, Verletzung der Vertragspflichten und unerlaubter Handlung der Beklagten.

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BFH, 18.10.2000 - II R 8/99

Gründe: I. Der am 29. Mai 1929 geborene Kläger, Revisionskläger und Anschlussrevisionsbeklagte (Kläger) war Vorstandsmitglied einer AG. Nach dem mit der AG abgeschlossenen Dienstvertrag sollte seine Anstellung mit Ablauf des 30. Juni 1994 enden. 1992 teilte die AG dem Kläger mit, sein ...

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BAG, 21.05.2008 - 8 AZR 623/07

Schadensersatz - Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Auflösungsverschulden des Arbeitgebers

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger auf Grund einer von der Beklagten durch vertragswidriges Verhalten veranlassten Eigenkündigung ein Schadensersatzanspruch wegen des Verlustes seines Arbeitsplatzes zusteht.

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BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 180/01

Abfindungsvergleich nach Konkurseröffnung - Masseschuld

Wird ein Kündigungsschutzprozeß nach Konkurseröffnung gegen den Konkursverwalter fortgesetzt und schließen die Parteien sodann einen Abfindungsvergleich, handelt es sich bei dem Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers in der Regel um eine Masseschuld.

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