Rechtsprechung zu § 14 KSchG
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BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 719/00

Kündigungsschutz - Organ - Werkleiter eines gemeindlichen Eigenbetriebes

1. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG gilt auch für nicht beamtete organschaftliche Vertreter juristischer Personen des öffentlichen Rechts.

2. Die gegenständliche Beschränkung der gesetzlichen Vertretungsbefugnis steht der Anwendung des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG nicht entgegen.

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BGH, 25.07.2002 - III ZR 207/01

Der zum ständigen Vertreter des Hauptgeschäftsführers bestellte Geschäftsführer einer Handwerkskammer ist Organvertreter im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG. Eine Befristung seines Anstellungsvertrags war daher, ohne Rücksicht darauf, ob ein Arbeitsverhältnis vorlag, jedenfalls vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge und zur Änderung und Aufhebung arbeitsrechtlicher Bestimmungen vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1966) zulässig.

KSchG § 14; BGB § 620 in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung

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BAG, 20.08.2003 - 5 AZB 79/02

Rechtsweg - Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG

Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG ist kraft Gesetzes zur Vertretung dieser Personengesamtheit berufen und gilt daher nach § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht als Arbeitnehmer iSd Arbeitsgerichtsgesetzes (Aufgabe von BAG 15. April 1982 - 2 AZR 1101/ 79 - BAGE 39, 16 = AP Nr. 1 zu § 14 KSchG 1969 = EzA § 14 KSchG Nr. 2; Senat 13. Juli 1995 - 5 AZB 37/ 94 - AP Nr. 23 zu § 5 ArbGG 1979 = EzA § 5 ArbGG 1979 Nr. 10).

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BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00

Auflösungsantrag - leitender Angestellter

Eine ausreichende Personalverantwortung eines leitenden Angestellten im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 1 KSchG kann bereits dann gegeben sein, wenn sie sich auf eine abgeschlossene Gruppe von Mitarbeitern bezieht, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung ist. Das ist insbesondere anzunehmen, wenn diese Mitarbeiter ihrerseits die ihnen nachgeordneten Arbeitnehmer selbständig einstellen und entlassen können.

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BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 598/01

Betriebsbedingte Kündigung - Streichung einer Hierarchieebene - leitender Angestellter nach § 14 Abs. 2 KSchG

Tatbestand: Der Kläger macht - soweit im Revisionsverfahren von Interesse - die Sozialwidrigkeit einer betriebsbedingten Kündigung geltend. Der Beklagte begehrt hilfsweise Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

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BGH, 08.01.2007 - II ZR 267/05

a) Das organschaftliche Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers einer GmbH mutiert durch deren Umwandlung in eine GmbH & Co. KG und seine Bestellung zum Geschäftsführer der Komplementär-GmbH nicht in ein dem Kündigungsschutzgesetz unterliegendes Arbeitsverhältnis.

b) Über die Kündigung gegenüber dem Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG haben nicht deren Gesellschafter, sondern hat die Gesellschafterversammlung der Komplementär-GmbH entsprechend § 46 Nr. 5 GmbHG zu entscheiden.

GmbHG §§ 35, 46 Nr. 5; KSchG § 14 Abs. 1

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BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99

Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des Arbeitgebers; Antrag auf gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Betriebsleiters

Der Antrag des Arbeitgebers auf gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Betriebsleiters gegen Abfindung bedarf der Begründung, wenn dieser nicht zur selbständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist oder wenn die Ausübung einer solchen Befugnis keinen wesentlichen Teil seiner Tätigkeit ausmacht und somit seine Stellung nicht prägt.

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BSG, 16.10.2003 - B 11 AL 1/03 R

Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - Kündigung aus wichtigem Grund - sozial gerechtfertigte Kündigung - leitender Angestellter - Auflösungsantrag des Arbeitgebers - arbeitsgerichtlicher Vergleich

Das Recht des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis eines leitenden Angestellten nach den Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes gegen Zahlung einer Abfindung durch das Arbeitsgericht auflösen zu lassen, steht nicht der Berechtigung zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist oder mit sozialer Auslauffrist gleich.

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BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 69/04 R

Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger Grund - leitender Angestellter - drohende fristgerechte Kündigung bzw Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Tatbestand: Die Beteiligten streiten über den Eintritt einer Sperrzeit nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages.

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BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 61/06

Leitender Angestellter - Einstellungs- und Entlassungskompetenz

Gründe: A. Die Beteiligten streiten über die Frage, ob der Beteiligte zu 3) als leitender Angestellter iSv. § 5 Abs. 3 BetrVG anzusehen ist.

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