Rechtsprechung zu § 14 KSchG
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BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 7/06 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - Kündigungsberechtigung aus wichtigem Grund - Zeitpunkt des Vorliegens - Kausalität
Tatbestand: Die Beteiligten streiten wegen der Erstattung von Arbeitslosengeld (Alg) nebst den darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträgen, welches die Beklagte einem früheren Arbeitnehmer der Klägerin in der Zeit vom 27. September 1998 bis zum 25. Januar 2000 und vom 17. März 2000 bis zum 20. ...
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BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 198/06
Kündigung vor Massenentlassungsanzeige
1. § 17 Abs. 1 KSchG ist im Hinblick auf die Richtlinie RL 98/ 59/ EG vom 20. Juli 1998 richtlinienkonform dahin auszulegen, dass die Massenentlassungsanzeige vor Erklärung der Kündigungen erstattet werden muss.
2. Wurde die Massenentlassungsanzeige im Einklang mit der früheren Rechtsprechung und Verwaltungspraxis erst nachträglich erstattet, kann sich der Arbeitgeber hinsichtlich der Wirksamkeit der Kündigungen auf Vertrauensschutz berufen, solange er von der geänderten Rechtsauffassung der Arbeitsverwaltung keine Kenntnis haben mußte.
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BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 352/01
Urteil ohne Tatbestand; Bestellung eines Arbeitnehmers zum Geschäftsführer der Komplementär-GmbH - ruhendes Arbeitsverhältnis
Tatbestand: Die Parteien streiten ua. über den Fortbestand eines zwischen ihnen begründeten Arbeitsverhältnisses, nachdem der Kläger zwischenzeitlich zum Geschäftsführer der Komplementärin der Beklagten bestellt worden war.
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BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R
Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit - Dienste höherer Art - Jahressonderprämie - Wagniskapital
Der Geschäftsführer einer GmbH, der am Stammkapital nicht beteiligt ist (Fremdgeschäftsführer), ist grundsätzlich abhängig Beschäftigter der GmbH und versicherungspflichtig.
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BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 619/00
Jahressonderzahlung - Kürzung durch Einigungsstellenspruch - Betriebsübergang
Wird eine Betriebsvereinbarung im Zuge eines Betriebsübergangs nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB zum - individualrechtlichen - Inhalt des Arbeitsverhältnisses, ist sie vor der Ablösung durch eine - spätere - Betriebsvereinbarung nicht in weiterem Umfang geschützt, als wenn sie kollektivrechtlich weitergelten würde. Im Verhältnis zu der neuen Betriebsvereinbarung gilt damit nicht das Günstigkeits-, sondern das Ablösungsprinzip.
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BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvR 304/01
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen Arbeitsrechtsstreit, in dem das Arbeitsverhältnis des Beschwerdeführers gemäß §§ ...
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BFH, 18.10.2000 - II R 8/99
Gründe: I. Der am 29. Mai 1929 geborene Kläger, Revisionskläger und Anschlussrevisionsbeklagte (Kläger) war Vorstandsmitglied einer AG. Nach dem mit der AG abgeschlossenen Dienstvertrag sollte seine Anstellung mit Ablauf des 30. Juni 1994 enden. 1992 teilte die AG dem Kläger mit, sein ...
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BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 207/99
GmbH-Geschäftsführer - ruhendes Arbeitsverhältnis
Wird ein in leitender Position beschäftigter Arbeitnehmer zum Geschäftsführer einer neu gegründeten GmbH bestellt, die wesentliche Teilaufgaben des Betriebes seines bisherigen Arbeitgebers übernimmt (Ausgliederung einer Bauträger-GmbH aus einem Architekturbüro), so wird im Zweifel mit Abschluß des Geschäftsführerdienstvertrages das bisherige Arbeitsverhältnis aufgehoben (teilweise Korrektur der Rechtsprechung im Senatsurteil vom 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/ 84 - BAGE 49, 81).
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BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 704/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
Nach § 16 des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern vom 2. September 1996 hat ein Beschäftigter bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Fortzahlung seines Entgelts in Höhe von 100 %.
