Rechtsprechung zu § 1a KSchG
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
17

BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 340/06

Abfindung nach § 1a KSchG

1. Ein Abfindungsanspruch nach § 1a Abs. 1 KSchG in der gesetzlichen Höhe des § 1a Abs. 2 KSchG entsteht auch dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer informatorisch einen niedrigeren Abfindungsbetrag genannt hat.

2. Kollektivrechtliche Regelungen zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile aus einer Betriebsänderung können die Anrechenbarkeit von Leistungen nach § 1a KSchG vorsehen.

Volltext bei lexetius.com

2
von
17

BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 971/06

Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG

1. Der Abfindungsanspruch nach § 1a Abs. 1 KSchG entsteht nach dem Wortlaut der Norm nicht, wenn der Arbeitnehmer die Kündigung klageweise angreift. Dies gilt auch für eine nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist eingereichte (Kündigungsschutz-) Klage und einen Antrag des Arbeitnehmers auf nachträgliche Klagezulassung nach § 5 KSchG.

2. Durch eine Rücknahme des Antrags auf nachträgliche Klagezulassung und/ oder die Rücknahme der Kündigungsschutzklage können die Voraussetzungen des § 1a Abs. 1 Satz 1 KSchG nicht mehr - nachträglich - erfüllt werden.

Volltext bei lexetius.com

3
von
17

BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 807/06

Abfindung nach § 1a KSchG

Tatbestand: Die Parteien streiten über einen Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG.

Volltext bei lexetius.com

4
von
17

BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 663/06

Änderungskündigung - Abfindung nach § 1a KSchG

§ 1a KSchG ist auch auf eine aus dringenden betrieblichen Gründen ausgesprochene Änderungskündigung anwendbar, soweit diese wegen Nichtannahme oder vorbehaltloser Ablehnung des Änderungsangebots zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt.

Volltext bei lexetius.com

5
von
17

BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 45/06

Abfindung nach § 1a KSchG - Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs

1. Der Anspruch nach § 1a KSchG entsteht erst mit Ablauf der Kündigungsfrist der zugrunde liegenden betriebsbedingten Kündigung.

2. Endet das Arbeitsverhältnis vorher durch Tod des Arbeitnehmers, kann der Anspruch deshalb nicht nach § 1922 Abs. 1 BGB auf den Erben übergehen.

Volltext bei lexetius.com

6
von
17

BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 254/04

Abfindung bei Verzicht auf Kündigungsschutzklage

1. Sozialplanleistungen dürfen nicht vom Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage abhängig gemacht werden. An dieser Rechtslage hat sich durch den zum 1. Januar 2004 neu eingeführten § 1a KSchG nichts geändert.

2. Die Betriebsparteien sind nicht gehindert, bei einer Betriebsänderung im Interesse des Arbeitgebers an alsbaldiger Planungssicherheit zusätzlich zu einem Sozialplan in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung Leistungen für den Fall vorzusehen, dass der Arbeitnehmer von der Möglichkeit zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage keinen Gebrauch macht. Das Verbot, Sozialplanleistungen von einem entsprechenden Verzicht abhängig zu machen, darf dadurch nicht umgangen werden.

Volltext bei lexetius.com

7
von
17

BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 47/05 R

Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger Grund - drohende sozial gerechtfertigte Arbeitgeberkündigung - Abfindung - Verzicht auf Prüfung der Rechtmäßigkeit der Kündigung ab 1. 1. 2004

Tatbestand: Die Beteiligten streiten über den Eintritt einer Sperrzeit nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages.

Volltext bei lexetius.com

8
von
17

BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R

Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses - arbeitsgerichtlicher Vergleich - wichtiger Grund - Ruhen wegen Entlassungsentschädigung bei Nichteinhaltung der fiktiven Kündigungsfrist für ordentlich Unkündbare

Tatbestand: Streitig ist einerseits, ob der Anspruch des Klägers auf Arbeitslosengeld (Alg) wegen Erhalts einer Entlassungsentschädigung zeitweise geruht hat, und andererseits, ob eine Minderung des Anspruchs auf Alg wegen einer Sperrzeit eingetreten ist.

Volltext bei lexetius.com

9
von
17

BAG, 06.12.2006 - 4 AZR 798/05

Tariflicher Sozialplan - Abfindungsausschluss

1. §§ 111, 112 BetrVG schränken die Befugnis von Tarifvertragsparteien zum Abschluss eines Tarifvertrages mit einem sozialplanähnlichen Inhalt nicht ein.

2. Der Ausschluss eines tariflichen Abfindungsanspruchs für den Fall der Erhebung einer Kündigungsschutzklage durch den gekündigten Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber vorher auf diese Bedingung hingewiesen hat, verstößt weder gegen Art. 3 Abs. 1 GG noch gegen § 612a BGB.

Volltext bei lexetius.com

10
von
17

BAG, 23.01.2008 - 1 AZR 988/06

Ablösende Betriebsvereinbarung

Tatbestand: Die Parteien streiten über ein höheres Weihnachtsgeld.

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht