Rechtsprechung zu § 3 KSchG
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BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 314/06

Kündigungsschutz - Klagefrist

Der tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Ausschluss der ordentlichen Kündigung zählt zu den Unwirksamkeitsgründen einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen ordentlichen Kündigung, die gemäß §§ 4, 6 nF KSchG rechtzeitig prozessual geltend gemacht werden müssen.

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BAG, 08.09.1998 - 3 AZR 368/98

Verlängerung der Begründungsfrist für eine selbständige Anschlußberufung

Wer eine selbständige Anschlußberufung im Sinne von § 522 Abs. 2 ZPO eingelegt hat, muß sie innerhalb der Frist für die Begründung der Hauptberufung begründen (§ 522 a Abs. 2 ZPO). Die Frist des § 519 Abs. 2 ZPO steht ihm nicht zur Verfügung. Die besondere Begründungsfrist des § 522 a Abs. 2 ZPO kann nicht eigenständig verlängert werden. Nach Ablauf der Frist für die Begründung der Hauptberufung bleibt dem Berufungsbeklagten nur die Möglichkeit einer erneuten Anschließung, bei der es sich notwendigerweise um eine unselbständige Anschlußberufung nach § 522 Abs. 1 ZPO handelt.

ZPO § 522 a Abs. 2, § 522 Abs. 2

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BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 902/06

Kündigungsschutzgesetz - Anwendungsbereich

§ 23 Abs. 1 KSchG erfasst nur Betriebe, die in der Bundesrepublik Deutschland liegen.

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BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 69/04 R

Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger Grund - leitender Angestellter - drohende fristgerechte Kündigung bzw Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Tatbestand: Die Beteiligten streiten über den Eintritt einer Sperrzeit nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages.

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BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04

Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang

Wird der Arbeitnehmer über einen Betriebsübergang nicht ordnungsgemäß nach § 613a Abs. 5 BGB unterrichtet, läuft die einmonatige Widerspruchsfrist gem. § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB nicht. Die Verletzung der Unterrichtungspflicht nach § 613a Abs. 5 BGB führt aber auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung.

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BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 347/01

Betriebsübergang - Kündigung des Insolvenzverwalters

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit mehrerer Kündigungen.

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BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 346/01

Betriebsübergang - Kündigung des Insolvenzverwalters

Stützt ein Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage gegen einen Betriebsveräußerer allein auf die Behauptung, der Betrieb sei vor der Kündigung auf einen Erwerber übergegangen, so führt dies zur Unschlüssigkeit der Klage.

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BGH, 11.02.1999 - IX ZR 14/98

a) Ein Rechtsanwalt handelt fahrlässig, wenn er eine Kündigungsschutzklage nur gegen eine zweite Kündigung erhebt, obwohl er Anhaltspunkte dafür hat, daß dem Mandanten möglicherweise zuvor schon einmal gekündigt worden ist.

b) Verletzt der Mandant schuldhaft seine Informationspflicht und wird das Informationsverschulden mitursächlich für den letztlich durch eine anwaltliche Fehlleistung eingetretenen Schaden, kann der Schadensersatzanspruch durch Mitverschulden gemindert sein.

BGB § 675

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