Rechtsprechung zu § 103 KostO
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
1
BGH, 09.03.2006 - V ZB 164/05

In den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Wohnungseigentumssachen entsteht die Terminsgebühr auch dann, wenn im Einverständnis mit den Beteiligten oder aus besonderen Gründen ausnahmsweise ohne mündliche Verhandlung entschieden wird (Festhaltung an Senatsbeschl. v. 24. Juli 2003, V ZB 12/ 03, NJW 2003, 3133 zu § 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO).

RVG-VV Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1

Volltext bei lexetius.com

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht