Rechtsprechung zu § 152 KostO
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
1

BGH, 14.12.2006 - V ZB 115/06

Kann der Kostenberechnung aufgrund der Bezeichnung der berechneten Auslagen eindeutig entnommen werden, auf welchem Absatz oder welchem Gliederungspunkt der jeweils mit ihrem Paragraphen benannten gesetzlichen Vorschrift die angesetzten Kosten beruhen, ist die Angabe des Absatzes oder Gliederungspunktes der Vorschrift entbehrlich.

KostO § 154 Abs. 2

Volltext bei lexetius.com

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht