Rechtsprechung zu § 154a KostO
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
1

EuGH, 28.06.2007 - C-466/03

"Richtlinie 69/ 335/ EWG - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Nationale Regelung, die für die Beurkundung der Übertragung von Geschäftsanteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Erhebung von Notargebühren vorsieht - Gebührenbescheid - Einstufung als 'gesellschaftsteuerähnliche Abgabe' - Vorangehende Formalität - Börsenumsatzsteuer - Abgaben mit Gebührencharakter"

Art. 10 Buchst. c der Richtlinie 69/ 335/ EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der durch die Richtlinie 85/ 303/ EWG des Rates vom 10. Juni 1985 geänderten Fassung steht der Erhebung von Notargebühren für die Beurkundung der Übertragung von Geschäftsanteilen an einer Gesellschaft entgegen, die als Einlage im Rahmen einer Erhöhung des Gesellschaftskapitals einer Kapitalgesellschaft erfolgt ist, und dies in einem Rechtssystem, das dadurch gekennzeichnet ist, dass die Notare Beamte sind und die Gebühren zumindest teilweise dem Staat für die Bestreitung öffentlicher Kosten zufließen.

Volltext bei lexetius.com

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht