Rechtsprechung zu § 11 LPartG
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
3
BFH, 20.06.2007 - II R 56/05
Art. 3 Abs. 1 und 3 sowie Art. 14 Abs. 1 GG gebieten es nicht, eingetragene Lebenspartner erbschaftsteuerrechtlich in dieselbe Steuerklasse einzuordnen und ihnen dieselben Freibeträge zu gewähren wie Ehegatten.
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 3 Abs. 3, Art. 6 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 105 Abs. 3, Art. 106 Abs. 2 Nr. 2; ErbStG § 15 Abs. 1, § 16 Abs. 1 Nr. 1, § 17, § 19 Abs. 1
von
3
EuGH, 01.04.2008 - C-267/06
"Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/ 78/ EG - Hinterbliebenenversorgung aus einem berufsständischen Pflichtversorgungssystem - Begriff des Arbeitsentgelts - Versagung mangels Eheschließung - Gleichgeschlechtliche Partner - Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung"
1. Eine Hinterbliebenenversorgung, die im Rahmen eines berufsständischen Versorgungssystems wie der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen gewährt wird, fällt in den Geltungsbereich der Richtlinie 2000/ 78/ EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf.
2. Art. 1 in Verbindung mit Art. 2 der Richtlinie 2000/ 78 steht einer Regelung wie der im Ausgangsverfahren entgegen, wonach der überlebende Partner nach Versterben seines Lebenspartners keine Hinterbliebenenversorgung entsprechend einem überlebenden Ehegatten erhält, obwohl die Lebenspartnerschaft nach nationalem Recht Personen gleichen Geschlechts in eine Situation versetzt, die in Bezug auf diese Hinterbliebenenversorgung mit der Situation von Ehegatten vergleichbar ist. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob sich ein überlebender Lebenspartner in einer Situation befindet, die mit der eines Ehegatten, der die Hinterbliebenenversorgung aus dem berufsständischen Versorgungssystem der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen erhält, vergleichbar ist.
von
3
BVerwG, 02.06.2005 - 5 C 24.04
Ledig; Lebenspartner in einer Lebenspartnerschaft nicht ledig; kein Unterhaltsvorschuss, für Kinder, die bei einem eine Lebenspartnerschaft führenden Elternteil leben.
Kinder, die bei einem Elternteil leben, der eine Lebenspartnerschaft führt, haben keinen Anspruch auf Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
UVG (auch: UhVorschG) § 1 Abs. 1 und 2; LPartG (F. 2001) §§ 1 ff.
