Rechtsprechung zu § 3 MHG
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BGH, 10.04.2002 - VIII ARZ 3/01
Zur Erläuterung einer Mieterhöhungserklärung des Vermieters wegen baulicher Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie im Sinne von § 3 Abs. 3 Satz 2 MHG (seit 1. September 2001: § 559 b Abs. 1 Satz 2 BGB) bedarf es nicht der Beifügung einer Wärmebedarfsberechnung.
MHG § 3 Abs. 3 Satz 2
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BGH, 25.02.2004 - VIII ZR 116/03
a) Die formelle Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens nach § 2 MHG erfordert es grundsätzlich, daß der Vermieter Kürzungsbeträge aufgrund der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel zur Wohnungsmodernisierung in das Erhöhungsverlangen aufnimmt.
b) Zur Bindung eines Vermieters hinsichtlich eines Mieterhöhungsverlangens nach den §§ 2, 3 MHG, wenn er öffentliche Fördermittel zur Wohnungsmodernisierung in Anspruch genommen hat.
MiethöheRegG §§ 2, 3
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BGH, 28.04.2004 - VIII ZR 185/03
Bei der Berechnung der Kappungsgrenze nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MHG bleiben auch solche Mieterhöhungen unberücksichtigt, die auf den in den §§ 3 - 5 MHG genannten Gründen beruhen, jedoch nicht in dem dort vorgesehenen einseitigen Verfahren vom Vermieter geltend gemacht, sondern einvernehmlich von den Parteien vereinbart worden sind.
MiethöheRegG (MHG) § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
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BGH, 07.01.2004 - VIII ZR 156/03
Zur Erläuterung einer Mieterhöhungserklärung wegen baulicher Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse (Schallschutz) und der Einsparung von Heizenergie (Einbau von Isolierglasfenstern).
MHG § 3 Abs. 3 Satz 2
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BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 151/03
Tatbestand: Die Klägerin ist Mieterin einer Wohnung in einer Wohnanlage in B., die zwischenzeitlich von der Beklagten erworben wurde. Es handelt sich um öffentlich geförderten Wohnraum.
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BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 149/03
Im Bereich des preisgebundenen Wohnraums wird die Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energieeinsparender Modernisierungsmaßnahmen im Grundsatz nicht durch das Verhältnis zu der hierdurch bewirkten Heizkostenersparnis (sog. Gebot der Wirtschaftlichkeit) begrenzt.
WoBindG § 10; BGB § 242
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BGH, 17.05.2001 - III ZR 283/00
a) Die Bestimmung des § 3 Abs. 3 Satz 3 VermG ist nicht auf Modernisierungsmaßnahmen anwendbar, auch wenn die hierfür aufzuwendenden Kosten den Verfügungsberechtigten als Vermieter nach Rechtsvorschriften zu einer Erhöhung der jährlichen Miete berechtigen. Dies gilt auch für die an Satz 3 anknüpfende Bestimmung des § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG über die Kostenerstattung.
b) Zur Frage, ob eine Rechtspflicht des Eigentümers i. S. des § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchst. a VermG auch in bezug auf Modernisierungsmaßnahmen außerhalb des Gebots nach § 177 BauGB in Betracht kommt.
VermG § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchst. a, Satz 3, 4
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BGH, 10.09.2003 - VIII ZR 58/03
Zur Frage der Fortgeltung einer wegen öffentlicher Förderung von Modernisierungsmaßnahmen vertraglich vereinbarten Beschränkung von Mieterhöhungen, wenn der neue Vermieter das Wohnhaus in der Zwangsversteigerung erworben hat, ohne die Verpflichtungen aus dem öffentlich-rechtlichen Fördervertrag von dem Rechtsvorgänger zu übernehmen.
MiethöheRegG § 3 Abs. 1
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BGH, 12.05.2004 - VIII ZR 234/03
Ein Mieterhöhungsverlangen ist aus formellen Gründen unwirksam, wenn der Vermieter in der Begründung auf die Inanspruchnahme einer öffentlichen Förderung für die Modernisierung der Wohnung und die dadurch veranlaßte Kürzung der Mieterhöhung hinweist, den Kürzungsbetrag jedoch nicht nachvollziehbar erläutert. Dies gilt auch dann, wenn der Hinweis auf einem Versehen beruht, weil eine solche Förderung in Wirklichkeit nicht erfolgt und deshalb eine Kürzung nicht erforderlich ist (im Anschluß an Senatsurteil vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 116/ 03, zur Veröffentlichung bestimmt).
MHG § 2 Abs. 2 Satz 1
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BGH, 28.04.2004 - VIII ZR 177/03
Bei Berechnung der Kappungsgrenze bleibt eine Mieterhöhung wegen gestiegener Kapitalkosten nicht außer Betracht.
BGB § 558 Abs. 3
