Rechtsprechung zu Art. 6 MRK
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BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00
Stellt ein Ausländer von ihm verfaßte Äußerungen, die den Tatbestand der Volksverhetzung im Sinne des § 130 Abs. 1 oder des § 130 Abs. 3 StGB erfüllen ("Auschwitzlüge"), auf einem ausländischen Server in das Internet, der Internetnutzern in Deutschland zugänglich ist, so tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg (§ 9 Abs. 1 3. Alternative StGB) im Inland ein, wenn diese Äußerungen konkret zur Friedensstörung im Inland geeignet sind.
StGB §§ 9 Abs. 1; 130
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EuGH, 12.10.2000 - C-300/00 P
Rechtsmittel - Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Fangquoten für Sardellen - Zulässigkeit
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Streithilfeanträge werden für erledigt erklärt.
3. Die Federación de Cofradías de Pescadores de Guipúzcoa, die Federación de Cofradías de Pescadores de Vizcaya, die Federación de Cofradías de Pescadores de Cantabria und die 59 weiteren Rechtsmittelführer, die im Anhang namentlich aufgeführt sind, tragen die Kosten dieses Verfahrens.
4. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, die Comunidad Autónoma del País Vasco, Nicolás Martínez Rey y Nancy Benilde Vázquez Regueiro CB, Porvenir IV SL und Hnos. Deza SL tragen ihre eigenen Kosten.
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BFH, 09.10.2000 - IV B 48/00
Gründe: Mit Beschluss vom 24. Januar 2000 hat das Finanzgericht (FG) die Aussetzung der Vollziehung der gegen die Klägerin, Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ergangenen Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1987 bis 1995 bis auf geringe Beträge für die Jahre 1987 bis 1991 abgelehnt.
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BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99
Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub mit Todesfolge zugleich mit Urkundenfälschung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Die auf die Sachrüge und eine Anzahl von Verfahrensrügen gestützte Revision des Angeklagten hat keinen Erfolg.
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BGH, 20.09.2000 - 3 StR 88/00
Gründe: Das Landgericht hat nach Teileinstellung mehrerer Anklagekomplexe den Angeklagten G. wegen tateinheitlich begangenen Betruges in 1813 Fällen und eines weiteren tateinheitlich begangenen Betruges in 1692 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und den Angeklagten W. wegen ...
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BGH, 14.09.2000 - III ZR 33/00
Die im Prozeß vor dem staatlichen Gericht erhobene Schiedseinrede des Beklagten ist unbegründet, wenn das Gericht entsprechend dem Klägervortrag (hier: wegen Mittellosigkeit des Klägers) feststellt, die Schiedsvereinbarung sei undurchführbar; einer Kündigung der Vereinbarung bedarf es nicht.
ZPO § 1032 Abs. 1
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BSG, 30.08.2000 - B 5/4 RA 87/97 R
Begrenzung der Arbeitsverdienste während der Zeit der Zugehörigkeit zur AVI und zur AVMSt - Berücksichtigung der Zeit der wissenschaftlichen Aspirantur als Beitragszeit?
Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die Höhe der dem Kläger ab 1. August 1993 zustehenden Altersrente.
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BGH, 14.07.2000 - 3 StR 53/00
Gründe: I. Das Landgericht Oldenburg hat den Angeklagten B. (unter dem Aktenzeichen: 5 KLs 8/ 98) wegen Beihilfe zum Betrug in neun Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt und ihm für die Dauer von drei Jahren untersagt, den Beruf eines Rechtsanwalts ...
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BGH, 14.07.2000 - 3 StR 454/99
Gründe: I. Das Landgericht Oldenburg hat den Angeklagten M. (unter dem Aktenzeichen: V gr. 1/ 96) wegen Beihilfe zum Betrug in neun Fällen und wegen Beihilfe zum versuchten Betrug zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt und ihm für die Dauer von fünf Jahren untersagt, den Beruf ...
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EuG, 27.06.2000 - T-172/98
Nichtigkeitsklage - Richtlinie 98/ 43/ EG - Verbot von Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen - Zulässigkeit
1. Die Rechtssachen T-172/ 98 und T-175/ 98 bis T-177/ 98 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
2. Die Klagen werden als unzulässig abgewiesen.
3. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten und als Gesamtschuldnerinnen die Kosten des Parlaments und des Rates.
4. Die Republik Finnland, die Französische Republik, das Vereinigte Königreich und die Kommission tragen ihre eigenen Kosten.
5. Der Markenverband eV, die Manifattura Lane Gaetano Marzotto & Figli SpA und die Lancaster BV tragen ihre eigenen Kosten.
