Urteilsübersichten zu § 125b MarkenG:
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Rechtsprechung zu § 125b MarkenG
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BGH, 14.02.2008 - I ZR 55/05 - Hollister
Der nach § 19 Abs. 1 MarkenG zur Auskunft Verpflichtete hat keine Angaben über Einkaufs- und Verkaufspreise zu machen.
MarkenG § 19 Abs. 1 und 2
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