Rechtsprechung zu § 3 MarkenG
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BGH, 15.12.2005 - I ZB 33/04 - Porsche Boxster

1. Besondere Gestaltungsmerkmale eines Automobils, die es von anderen Automobilen unterscheidet, führen dazu, dass die Form des Automobils geeignet ist, vom Verkehr als Herkunftshinweis verstanden zu werden.

2. Es besteht ein erhebliches Interesse der Allgemeinheit, dass Formgestaltungen von Automobilen frei gewählt werden können und die Gestaltungsfreiheit im Rahmen der Formgebung nicht über Gebühr eingeschränkt wird.

3. Das Eintragungshindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG kann durch werbewirksame Darstellung der charakteristischen Formgestaltung des neuen Modells überwunden werden, wenn der Verkehr in der neuen Gestaltung den Herkunftshinweis erkennt. Bei neuen Modellen bekannter Hersteller, deren Erscheinen auf dem Markt von einem großen Medienecho begleitet wird, ist von einer solchen Verkehrsdurchsetzung jedenfalls nach nicht allzu langer Zeit nach Markteinführung auszugehen.

MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 3

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BGH, 25.03.1999 - I ZB 23/98 - Farbmarke magenta/grau

a) Die Einreichung eines Farbmusters oder die Bezugnahme auf ein Farbklassifizierungssystem erfüllt das Erfordernis der graphischen Darstellbarkeit eines aus einer konturlosen Farbe oder Farbzusammenstellung bestehenden Zeichens.

b) Die markenrechtliche Unterscheidungskraft von konturlosen Farben oder Farbzusammenstellungen kann ohne tatsächliche Feststellungen zur Übung und zum Verständnis des mit den in Betracht zu ziehenden Waren/ Dienstleistungen der Anmeldung angesprochenen Publikums nicht von vornherein verneint werden.

MarkenG § 8 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1

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BGH, 20.11.2003 - I ZB 46/98 - Rado-Uhr II

a) Bei der Feststellung der Unterscheidungseignung einer dreidimensionalen Marke, die die Form der Ware darstellt, ist auch auf die Verhältnisse auf dem jeweiligen Warengebiet und die dort vorhandenen Gestaltungsformen abzustellen.

b) Zur Unterscheidungskraft eines Uhrengehäuses.

MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, § 107; PVÜ Art. 6quinquies Abschn. B Nr. 2

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BGH, 14.12.2000 - I ZB 49/98

Gründe: I. Die Markeninhaberin begehrt für ihre nachstehend abgebildete dreidimensionale IR-Marke Nr. 640 197 Schutz in der Bundesrepublik Deutschland für die Waren "Montres" (Armbanduhren): …

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BGH, 14.12.2000 - I ZB 47/98

Gründe: I. Die Markeninhaberin begehrt für ihre nachstehend abgebildete dreidimensionale IR-Marke Nr. 640 195 Schutz in der Bundesrepublik Deutschland für die Waren "Montres" (Armbanduhren): …

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BGH, 14.12.2000 - I ZB 44/98

Gründe: I. Die Markeninhaberin begehrt für ihre nachstehend abgebildete dreidimensionale IR-Marke Nr. 640 854 Schutz in der Bundesrepublik Deutschland für die Waren "Montres" (Armbanduhren): …

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BGH, 14.12.2000 - I ZB 41/98

Gründe: I. Die Markeninhaberin begehrt für ihre nachstehend abgebildete dreidimensionale IR-Marke Nr. 640 855 Schutz in der Bundesrepublik Deutschland für die Waren "Montres" (Armbanduhren):

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BGH, 14.12.2000 - I ZB 40/98

Gründe: I. Die Markeninhaberin begehrt für ihre nachstehend abgebildete international registrierte dreidimensionale Marke Nr. 643 558 Schutz in der Bundesrepublik Deutschland für die Waren "Montres" (Armbanduhren): …

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BGH, 14.12.2000 - I ZB 28/98

Gründe: I. Die Markeninhaberin begehrt für ihre nachstehend abgebildete dreidimensionale IR-Marke Nr. 643 559 Schutz in der Bundesrepublik Deutschland für die Waren "Montres" (Armbanduhren): …

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BGH, 14.12.2000 - I ZB 25/98

Gründe: I. Die Markeninhaberin begehrt für ihre nachstehend abgebildete dreidimensionale IR-Marke Nr. 643 561 Schutz in der Bundesrepublik Deutschland für die Waren "Montre" (Armbanduhr): …

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