Rechtsprechung zu § 4 MuSchG
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BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 668/01
Vergütungsanspruch bei Rückkehr von Wechselschicht zu Normalarbeitszeit ohne Zustimmung des Betriebsrats - Annahmeverzug - tarifliche Spät- und Nachtzuschläge als Vergütungsbestandteil
Ordnet der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Betriebsrats vorzeitig die Rückkehr von Wechselschicht zu Normalarbeitszeit an, hat er die bei Wechselschicht fälligen Zeitzuschläge in der Regel wegen Annahmeverzugs fortzuzahlen.
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BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 753/00
Mutterschutzlohn - Ärztliches Beschäftigungsverbot
Tatbestand: Die Parteien streiten über Mutterschutzlohn auf Grund eines ärztlichen Beschäftigungsverbots.
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EuGH, 03.02.2000 - C-207/98
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Zugang zur Beschäftigung - Weigerung, eine schwangere Frau einzustellen
Artikel 2 Absätze 1 und 3 der Richtlinie 76/ 207/ EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen verbietet es, eine Schwangere deshalb nicht auf eine unbefristete Stelle einzustellen, weil sie für die Dauer der Schwangerschaft wegen eines aus ihrem Zustand folgenden gesetzlichen Beschäftigungsverbots auf dieser Stelle von Anfang an nicht beschäftigt werden darf.
