Rechtsprechung zu § 104 OWiG
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BVerfG, 03.03.2008 - 2 BvR 2672/07

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nicht gegeben ist (§ 93a Abs. 2 BVerfGG). Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg.

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