Rechtsprechung zu § 4 OWiG
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BGH, 28.06.2005 - KRB 2/05
a) Die Unterbrechung der Verjährung gegen wenigstens ein Organ im Sinne des § 30 Abs. 1 OWiG führt dazu, daß auch die an sich verjährten Handlungen anderer Organe für die Bemessung des Bußgelds gegen das dahinterstehende Unternehmen herangezogen werden können, soweit die Handlungen sämtlicher Organe - hier im Hinblick auf die Umsetzung einer einheitlichen Kartellabsprache - aufgrund einer Bewertungseinheit zu einer einheitlichen prozessualen Tat zusammengefaßt sind.
b) Je länger und nachhaltiger ein Kartell praktiziert wurde und je flächendeckender es angelegt ist, um so höhere Anforderungen sind an die Darlegungen des Tatrichters zu stellen, wenn er einen wirtschaftlichen Vorteil aus der Kartellabsprache verneinen will.
OWiG § 30 Abs. 1; GWB § 38 Abs. 4 Satz 1 a. F. (GWB n. F. § 81 Abs. 2 Satz 1)
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BGH, 22.02.2005 - KRB 28/04 - Einspruchsrücknahme
a) Lehnt das Oberlandesgericht die von einem Betroffenen mit der Begründung der Unwirksamkeit seiner Einspruchsrücknahme begehrte Fortsetzung des Kartellbußgeldverfahrens ab, so ist dagegen analog § 70 Abs. 2 OWiG die sofortige Beschwerde zum Bundesgerichtshof zulässig.
b) Die durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz vom 13. August 1997 angeordnete Verlängerung der Verjährung für Kartellordnungswidrigkeiten gilt - ohne daß es einer entsprechenden Übergangsregelung bedurft hätte - auch für Taten, die vor Inkrafttreten des Verlängerungsgesetzes begangen wurden, soweit sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährt waren.
GWB § 38 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 2 a. F. (§ 81 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 n. F.); OWiG § 70 Abs. 2
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BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03
Der Begriff des "Ladengeschäfts" im Sinne von § 184 Abs. 1 Nr. 3a StGB setzt nicht zwingend die Anwesenheit von Personal voraus, wenn technische Sicherungsmaßnahmen einen gleichwertigen Jugendschutz wie die Überwachung durch Ladenpersonal gewährleisten.
StGB § 184 Abs. 1 Nr. 3a
