Rechtsprechung zu § 11 RPflG
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BGH, 26.04.2007 - IX ZB 221/04
Der Insolvenzverwalter ist nicht befugt, gegen die Fortsetzung des Insolvenzverfahrens Beschwerde zu erheben, wenn damit ein von ihm gestellter Antrag, das Verfahren mangels Kostendeckung einzustellen, abgelehnt worden ist.
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BGH, 05.04.2006 - IX ZB 144/05
Der Beschluss, mit dem das Insolvenzgericht einen Antrag auf Vertagung der Gläubigerversammlung abgelehnt hat, ist nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.
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BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03
a) Ein Anspruch des Insolvenzverwalters auf Erstattung von Auslagen, die ihm zur Erfüllung einer Verfügung der Finanzverwaltung, Steuererklärungen und Bilanzen für den Schuldner zu erstellen, entstanden sind, kann nicht mit der Erwägung verneint werden, eine solche Verfügung sei bei masselosen Verfahren rechtswidrig.
b) Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, mit der Erledigung steuerlicher Tätigkeiten, die besondere Kenntnisse erfordern oder dem Umfang nach über das hinausgehen, was mit der Erstellung einer Steuererklärung allgemein verbunden ist, einen Steuerberater zu beauftragen.
c) Hat der Insolvenzverwalter von der Finanzverwaltung die Aufforderung erhalten, umfangreiche steuerliche Tätigkeiten zu erbringen, und ist der Fiskus trotz eines Hinweises des Verwalters auf die Masseunzulänglichkeit nicht bereit, die Verfügung zurückzunehmen, so steht dem Insolvenzverwalter bei Kostenstundung ein Anspruch auf Erstattung der den Umständen nach angemessenen Kosten für die Beauftragung eines Steuerberaters als Auslagen aus der Staatskasse zu.
d) Der Insolvenzverwalter kann auf den Erstattungsanspruch aus der Staatskasse einen Vorschuß nach den Regeln verlangen, die für die Entnahme von Auslagen aus der Masse gelten.
e) Das Rechtsbeschwerdegericht, das eine rechtsfehlerhafte zweitinstanzliche Entscheidung aufhebt, ist befugt, die Zurückverweisung in die erste Instanz auszusprechen, sofern das Beschwerdegericht ohne den Rechtsfehler vernünftigerweise ebenso verfahren wäre.
InsO § 4a, § 63; InsVV § 4 Abs. 1, Abs. 2, § 9; AO § 34 Abs. 3; ZPO § 577 Abs. 4 Satz 1, § 572 Abs. 3
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BGH, 18.09.2003 - IX ZB 75/03
Die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners nach § 97 InsO umfassen die Erteilung einer sogenannten Auslandsvollmacht, wenn Anhaltspunkte für Vermögen des Schuldners im Ausland bestehen und die Befugnisse des Insolvenzverwalters im Ausland nicht ohne weiteres anerkannt werden.
InsO § 97
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BGH, 23.03.2000 - III ZR 152/99
a) Ein Nacherbenvermerk ist auch dann nicht in das geringste Gebot aufzunehmen, wenn das Anwartschaftsrecht des Nacherben verpfändet und die Verpfändung im Grundbuch gleichfalls eingetragen ist. Aus diesem Grunde ist hier für die Festsetzung eines Zuzahlungsbetrags nach den §§ 50, 51 ZVG ebensowenig Raum.
b) Die Amtspflichten des Vollstreckungsgerichts bei der Festsetzung des geringsten Gebots bestehen auch gegenüber dem Vollstreckungsschuldner.
c) Zur Darlegung des aus einer fehlerhaften Zwangsversteigerung entstandenen Schadens und zum Ersatz der Kosten eines erfolglosen Vorprozesses.
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BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
Gründe: A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft Fragen des rechtlichen Gehörs, des fairen Verfahrens und des effektiven Rechtsschutzes bei nachlassgerichtlicher Genehmigung eines von dem Nachlasspfleger abgeschlossenen Grundstücksgeschäfts.
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BVerfG, 10.12.1998 - 2 BvR 1516/93
Gründe: I. 1. Der Beschwerdeführer hatte mit seiner Verfassungsbeschwerde, über die der Senat durch Urteil vom 14. Mai 1996 (BVerfGE 94, 166) ...
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BVerfG, 22.06.1998 - 2 BvR 1516/93
Gründe: I. 1. Die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers richtete sich unmittelbar gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 21. Juli 1993 - 13 G 20003/ 93. A (2) -, durch den die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt worden war, gegen die Verfügung des ...
