Rechtsprechung zu § 21 RVG
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BVerwG, 09.06.2008 - 5 B 204.07
Prozesskostenhilfe, Bewilligung für den gesamten Rechtszug, Zurückverweisung an das Gericht unterer Instanz, Fortsetzung des ursprünglichen Verfahrens, Verfahrensabschnitt, innerer Zusammenhang, Fortwirken der Bewilligung von Prozesskostenhilfe, mangelnde Vertretung im Termin infolge rechtswidriger Versagung von Prozesskostenhilfe, Verletzung rechtlichen Gehörs
Die für die gesamte Instanz (hier: Berufungsinstanz) ausgesprochene Bewilligung von Prozesskostenhilfe wirkt bei einer Zurückverweisung der Sache durch das Rechtsmittelgericht an das Gericht des unteren Rechtszugs fort.
VwGO § 144 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, § 166; ZPO § 119 Abs. 1 Satz 1, § 121 Abs. 1, § 124 Nr. 1 bis 4
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BGH, 04.05.2006 - III ZB 120/05
a) Zur Abgrenzung eines Auftrags für "sonstige Einzeltätigkeiten" nach Nr. 3403 VV von einem umfassenden Verfahrensauftrag für ein Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundesgerichtshof.
b) Betraut im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren der Rechtsmittelgegner einen nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt mit einer Einzeltätigkeit, die auf eine Rücknahme der Beschwerde zielt, und sieht er von der Beauftragung eines postulationsfähigen Rechtsanwalts ab, sind die Kosten des beauftragten Rechtsanwalts nach Maßgabe des § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO zu erstatten.
RVG VV Nr. 3403, 3506, 3508; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1
