Rechtsprechung zu § 23 RVG
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BGH, 14.03.2007 - VIII ZR 184/06

Der Gegenstand der außergerichtlichen Tätigkeit eines Rechtsanwalts, der mit der Beratung des Vermieters über das Kündigungsrecht und dem Ausspruch der Kündigung beauftragt ist, betrifft das Räumungsverlangen des Vermieters und somit denselben Gegenstand wie eine spätere gerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts im Rahmen der Räumungsklage.

Die Geschäftsgebühr des Rechtsanwalts für die vorgerichtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Kündigung ist gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 RVG, § 41 Abs. 2 GKG nach dem einjährigen Bezug der Nettomiete zu berechnen und im Rahmen der Anlage 1 Teil 3, Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden Räumungsrechtsstreits anzurechnen.

RVG §§ 13, 14, 23 Abs. 1 Satz 3; RVG VV Nr. 2400 (jetzt: Nr. 2300); RVG VV, Anlage 1 Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4

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BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 910/05

Die Begrenzung der gesetzlichen Gebühren bei Streitigkeiten mit besonders hohen Gegenstandswerten (§ 22 Abs. 2 RVG und § 23 Abs. 1 Satz 1 RVG i. V. m. § 39 Abs. 2 GKG) ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

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BGH, 30.01.2007 - X ZB 7/06

Vorprozessual aufgewendete Kosten zur Durchsetzung des im laufenden Verfahren geltend gemachten Hauptanspruchs wirken nicht werterhöhend unabhängig davon, ob diese Kosten der Hauptforderung hinzugerechnet werden oder neben der im Klagewege geltend gemachten Hauptforderung Gegenstand eines eigenen Antrags sind.

ZPO § 4 Abs. 1; RVG § 23 Abs. 1; GKG § 43 Abs. 1

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BVerwG, 21.03.2007 - 6 PB 17.06

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BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07

Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Stufenzuordnung.

Die Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung neu einzustellender Arbeitnehmer erstreckt sich auf die Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 TV L.

NdsPersVG § 65 Abs. 2 Nr. 2

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BVerwG, 08.07.2008 - 6 P 15.07

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BVerwG, 08.07.2008 - 6 P 14.07

Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses; hauptamtlicher Vizepräsident einer Hochschule; Anschlussrechtsbeschwerde des Personalrats.

1. Der hauptamtliche Vizepräsident einer staatlichen Hochschule in Niedersachsen ist zur Antragstellung nach § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG befugt, wenn ihm die Kompetenz zur Entscheidung in Personalangelegenheiten von Arbeitnehmern übertragen ist; eine Kompetenz zur ständigen Vertretung des Präsidenten steht ihm nicht zu.

2. Eine Anschlussrechtsbeschwerde des im Verfahren nach § 9 Abs. 4 BPersVG beteiligten Personalrats, mit welcher er die Rechtsbeschwerde des Jugendvertreters unterstützt, ist unzulässig.

BPersVG § 9; NHG § 37, 38; ZPO § 554

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BVerwG, 07.07.2008 - 6 P 13.07

Übertragung eines Referatsleiterdienstpostens; Topfwirtschaft; Ausschluss der Mitbestimmung.

Die Mitbestimmung bei der Übertragung eines Referatsleiterdienstpostens an eine Beamtin der Besoldungsgruppe A 15 bzw. eine Angestellte in vergleichbarer tariflicher Entgeltgruppe ist gemäß § 77 Abs. 1 Satz 2 BPersVG auch unter den Bedingungen der "Topfwirtschaft" ausgeschlossen.

BPersVG §§ 75, 76, 77

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BAG, 04.06.2008 - 3 AZB 37/08

Wert der Beschwer

Gründe: I. Die Beschwerde richtet sich gegen einen Beschluss, mit dem das Landesarbeitsgericht die Berufung des Klägers als unzulässig verworfen hat.

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BVerwG, 21.01.2008 - 6 P 16.07

Wahl von Personalvertretungen durch Soldaten; Soldaten in der Bundeswehrverwaltung; Kontaktsoldaten.

1. Soldaten in Dienststellen der Bundeswehrverwaltung wählen die dortigen Personalvertretungen mit.

2. Ob das Unterstützungspersonal der Auskunfts- und Beratungsstellen bei den Kreiswehrersatzämtern ("Kontaktsoldaten") an den dortigen Personalratswahlen teilnimmt, beurteilt sich nach der Dauer ihrer Kommandierung (§ 3 Abs. 1 Satz 2 SBG bzw. § 13 Abs. 2 Satz 1 und 3 BPersVG).

SBG §§ 2, 3, 48, 49, 51; BPersVG §§ 1, 13

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