Rechtsprechung zu § 33 RVG
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BVerwG, 28.12.2005 - 1 KSt 1.05

Erinnerung; Vergütungsfestsetzung; beigeordneter Rechtsanwalt; Einzelrichter; Übergangsvorschrift; unbedingter Auftrag; Beiordnung; Rechtsmittelverfahren.

1. Über Erinnerungen gegen die Festsetzung der Vergütung für den beigeordneten Rechtsanwalt nach § 56 RVG entscheidet der zuständige Senat des Bundesverwaltungsgerichts in entsprechender Anwendung von § 33 Abs. 8 RVG grundsätzlich durch den Einzelrichter.

2. Hat der Prozessbevollmächtigte die Kläger schon im erst- und zweitinstanzlichen Verfahren vertreten, folgt daraus weder, dass ihm im Sinne der Übergangsvorschrift des § 61 Abs. 1 Satz 1 RVG ein unbedingter Auftrag zur Vertretung auch in dem Verfahren über eine von der Gegenseite eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Berufungsurteil erteilt worden ist, noch handelt es sich insoweit um die Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG.

RVG §§ 15, 33 Abs. 8, §§ 56, 61 Abs. 1

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BVerwG, 22.04.2008 - 10 B 88.07

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BVerwG, 06.12.2007 - 1 C 17.05

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BVerwG, 27.06.2007 - 5 B 66.07

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BVerwG, 21.05.2007 - 6 P 5.06

Reisekosten für freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld in Form der Wegstreckenentschädigung; Höchstbetragsgrenze bei täglicher Rückkehr an den Wohnort.

1. Freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung, die vom Sitz der Stufenvertretung außerhalb ihres Dienst- und Wohnorts täglich an ihren Wohnort zurückkehren, erhalten Trennungsgeld in Form der Fahrkostenerstattung, Wegstrecken- oder Mitnahmeentschädigung (§ 42 Abs. 3 HePersVG i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 HRKG und § 6 Abs. 1 HTGV).

2. Die auf das Trennungsgeld bei auswärtigem Verbleiben bezogene Höchstbetragsgrenze nach § 6 Abs. 3 HTGV ist nicht anzuwenden, wenn das Mitglied der Stufenvertretung täglich an den Wohnort zurückkehrt und ihm dies zuzumuten ist.

HePersVG § 42; BPersVG § 107 Satz 1; HRKG § 23; HTGV § 6

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BVerwG, 21.03.2007 - 6 PB 17.06

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BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 11.05

Gründe: I Der am … geborene Beschäftigte … B. war in der Zeit vom 15. Februar 1991 bis 31. März 1994 Leiter des Rechenzentrums bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein. Aufgrund des Dienstvertrages vom 15. August 1991 war er auf unbestimmte Zeit angestellt. Zum 16. Juni 1997 ...

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BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 10.05

Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein; Vorstand als Dienststellenleiter; Beteiligung eines Beschäftigten im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; leitender Angestellter.

1. Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein ist Dienststellenleiter nach § 8 Abs. 5 Satz 1 MBG SH.

2. Streiten Dienststelle und Personalrat im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren darüber, ob eine bestimmte Beschäftigte leitende Angestellte nach § 84 Abs. 1 MBG SH ist, so ist diese Beschäftigte nicht am Verfahren zu beteiligen.

3. Ein Beschäftigter ist leitender Angestellter im Sinne von § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MBG SH, wenn er nach Dienststellung und Dienstvertrag durch die Wahrnehmung von Schlüsselaufgaben kraft seiner leitenden Funktion maßgeblichen Einfluss auf die Führung des Unternehmens ausübt, er dabei eigenen Entscheidungsspielraum hat und die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben seine Tätigkeit prägt.

MBG SH §§ 8, 84

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BVerwG, 16.03.2006 - 6 P 12.05

Soldatenbeteiligung; Personalrat oder Vertrauensperson; militärische Dienststellen und Einrichtungen; Marinemusikkorps.

Das Marinemusikkorps Ostsee ist eine militärische Dienststelle, in welcher die Soldaten Personalvertretungen wählen.

SBG §§ 2, 49

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BVerwG, 27.01.2006 - 6 P 5.05

Ersatzanspruch; Geltendmachung; Schadensersatz; Schadensersatzanspruch; Bereicherung; ungerechtfertigte Bereicherung; Überzahlung; Rückzahlung; Rückforderung; Bezüge; Gehalt; Lohn.

Der auf die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung gestützte Anspruch des Dienstherrn auf Erstattung überzahlter Bestandteile von Gehältern, Löhnen oder Bezügen ist kein Ersatzanspruch im Sinne von § 86 Abs. 1 Nr. 18 HmbPersVG; seine Geltendmachung unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrates.

HmbPersVG § 86 Abs. 1 Nr. 18 (a. F.)

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