Rechtsprechung zu § 48 RVG
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BGH, 25.04.2007 - XII ZB 179/06
Prozesskostenhilfe kann nach § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO nur für den jeweiligen Rechtszug (im kostenrechtlichen Sinne) bewilligt werden, nicht aber für eine außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts "zwischen den Instanzen" (Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, Nr. 2100 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG).
ZPO § 119 Abs. 1 Satz 1; RVG VV Nr. 2100
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BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/03
Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung - Bedingungen eines am Gerichtsort ansässigen Anwalts
Gründe: I. Am 8. Januar 2003 erhob der Kläger beim Arbeitsgericht Hamburg eine Kündigungsschutzklage und eine Entgeltklage. Gleichzeitig beantragte er Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten. Dieser hat seinen Kanzleisitz am Wohnort des Klägers in Köln. In der ...
