Rechtsprechung zu § 49 RVG
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BGH, 20.12.2006 - XII ZB 118/03

Zum Aufwendungsersatzanspruch eines zum Berufsbetreuer bestellten Rechtsanwalts bei Erbringung anwaltsspezifischer Dienste für seinen mittellosen Betreuten.

BGB §§ 1908 i, 1835 Abs. 3 und 4

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BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2091/06

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Festsetzung der einem Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen, nachdem der Partei im sozialgerichtlichen Ausgangsverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt worden war.

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BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

Das Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare einschließlich des Verbotes der "quota litis" (§ 49 b Abs. 2 BRAO a. F., § 49 b Abs. 2 Satz 1 BRAO) ist mit Art. 12 Abs. 1 GG insoweit nicht vereinbar, als es keine Ausnahme für den Fall zulässt, dass der Rechtsanwalt mit der Vereinbarung einer erfolgsbasierten Vergütung besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers Rechnung trägt, die diesen sonst davon abhielten, seine Rechte zu verfolgen.

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BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 46/05

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Streitwertfestsetzung in Ehesachen, wenn beiden Parteien Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung gewährt worden ist.

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