Rechtsprechung zu § 341 SGB III
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BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvR 2393/08

Gründe: Die zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfassungsbeschwerden richten sich gegen den sogenannten Eingliederungsbeitrag nach § 46 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Zweites Buch in der Fassung des Art. 2 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze ...

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BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 67/09

Betriebsvereinbarung - Auslegung - Altersteilzeit

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Auslegung einer Gesamtbetriebsvereinbarung zur Altersteilzeit.

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BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 6/09 R

Bemessung des Insolvenzgeldes - Begrenzung des Bruttoarbeitsentgeltes auf monatliche Beitragsbemessungsgrenze - Übergangsvorschrift

Tatbestand: Der klagende Insolvenzverwalter begehrt aus übergegangenem Recht höheres Insolvenzgeld (Insg) für die Zeit vom 1. 11. bis 31. 12. 2003.

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BSG, 05.12.2006 - B 11a AL 19/05 R

Bemessung des Insolvenzgeldes - keine Begrenzung des Bruttoarbeitsentgelts auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze bei Insolvenzgeldzeitraum im Jahr 2003 - Insolvenzschutz bei Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung - verfassungskonforme Auslegung

Tatbestand: Streitig ist die Höhe des der Klägerin aus übergegangenem Recht zustehenden Insolvenzgelds (Insg) für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2003.

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BFH, 14.12.2005 - X R 20/04

Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i. V. m. § 10 Abs. 3 EStG in der für das Streitjahr 1997 geltenden Fassung insofern verfassungsmäßig ist, als

1. diese Vorschrift den Abzug von Beiträgen zu Krankenversicherungen mit der Wirkung begrenzt, dass diese im Streitfall nicht ausreichen, damit die Kläger für sich selbst Krankenversicherungsschutz in dem von den gesetzlichen Krankenversicherungen gewährten und somit angemessenen Umfang erlangen können,

2. die verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Abziehbarkeit der den gesamten Vorsorgebedarf abdeckenden Aufwendungen durch den dem Steuerpflichtigen selbst und seinem Ehegatten zustehenden Höchstbetrag unabhängig davon begrenzt wird, ob unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden sind oder nicht. Weder § 10 Abs. 3 EStG noch eine sonstige Vorschrift des EStG sieht eine steuerliche Entlastung oder bei der Bemessung des Kindergeldes eine Transferleistung für den Fall vor, dass der Steuerpflichtige seine Kinder privat gegen Krankheit versichert, um für diese im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherungsschutz zu erlangen.

EStG 1997 § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 10 Abs. 3; GG Art. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1, Art. 100 Abs. 1 Satz 1

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BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 209/05

Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung - Auslandsschuldienst

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob das beklagte Land verpflichtet ist, für den Einsatz des Klägers im Auslandsschuldienst Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und die Kosten der Zusatzversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zu tragen.

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BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03

Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung - Lohnsteuerklassenwechsel von Ehegatten - Hinweis- und Beratungspflicht der Bundesagentur für Arbeit - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

1. Die in § 137 Abs. 4 S 1 Nr. 1 und Nr. 2 SGB III normierten arbeitsförderungsrechtlichen Auswirkungen eines Lohnsteuerklassenwechsels von Ehegatten sind aus verfassungsrechtlichen Gründen nur dann hinnehmbar, wenn verheiratete Arbeitslose bereits bei Antragstellung deutlich und gesondert vom Merkblatt auf die leistungsrechtlichen Gefahren eines Lohnsteuerklassenwechsels und die Notwendigkeit einer Beratung durch die Bundesagentur für Arbeit hingewiesen worden sind.

2. Die Verletzung dieser Hinweis- und Beratungspflicht kann zu einem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch führen.

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BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

Art. 143 Abs. 1 und 2 GG ist nicht als spezieller Gleichheitssatz zu verstehen, der die Zulässigkeit einer auf den besonderen Verhältnissen im Beitrittsgebiet beruhenden Differenzierung abschließend regelt.

Es besteht kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG, der es dem Besoldungsgesetzgeber verwehrt, die Höhe der dem Beamten gezahlten Bezüge aus sachlich vertretbaren Gründen regional zu differenzieren.

Die niedrigere Besoldung für Beamte, Richter und Soldaten in den neuen Ländern gemäß § 73 BBesG und § 2 der 2. BesÜV ist im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz derzeit noch gerechtfertigt.

§ 73 BBesG stellt für eine dauerhafte Aufrechterhaltung zweier unterschiedlich bemessener Besoldungen in Ost und West keine geeignete Grundlage dar.

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