Rechtsprechung zu § 53 SGB VIII
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BSG, 27.07.2004 - B 7 SF 1/03 R
Nachteilsausgleich nach dem sächsischen Gesetz über die Gewährung eines Landesblindengeldgesetzes und anderer Nachteilsausgleiche - verspätete Antragstellung nach Gesetzesänderung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Pflichtverletzung - Spontanberatung - Beratungspflicht - interne Zurechnung - Verwaltungsträger
Das Jugendamt trifft im Rahmen der Erstellung eines Hilfeplans nach § 36 SGB VIII keine Pflicht, den Jugendlichen von Amts wegen auf Leistungen nach einem Landesblindengeldgesetz hinzuweisen.
