Rechtsprechung zu Art. 21 ScheckG
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BGH, 17.07.2001 - XI ZR 362/00
Ein deutsches Kreditinstitut, das im Scheckinkassoverfahren von einer ausländischen Bank mit der Weiterleitung des Schecks an die Bezogene beauftragt wird, hat nicht allein aufgrund der Verschiedenheit von Schecknehmer und -einreicher (Disparität) zur Vermeidung grober Fahrlässigkeit die Verfügungsberechtigung des Einreichers durch Rückfrage beim Schecknehmer oder -aussteller zu prüfen.
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BGH, 15.02.2000 - XI ZR 186/99
Zur Frage der groben Fahrlässigkeit bei Hereinnahme abhanden gekommener, blanko indossierter Orderverrechnungsschecks durch Kreditinstitute (im Anschluß an BGH WM 1996, 248).
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BGH, 18.07.2000 - XI ZR 263/99
Tatbestand: Die Klägerin verlangt vom Beklagten Schadensersatz, weil dieser bei der Entgegennahme eines Inhaberverrechnungsschecks grob fahrlässig nicht erkannt habe, daß der Scheck abhanden gekommen war.
