Rechtsprechung zu Art. 28 ScheckG
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BFH, 20.03.2001 - IX R 97/97

Zahlungen durch Scheck sind grundsätzlich mit der Übergabe des Schecks zugeflossen. Dies gilt auch dann, wenn auf die Zahlung (hier: Bestechungsgelder) kein Anspruch besteht.

EStG § 8 Abs. 1, § 11 Abs. 1, § 22 Nr. 3; BGB §§ 134, 138; ScheckG Art. 28

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BGH, 11.01.2007 - IX ZR 31/05

Wird ein Gläubiger mit Mitteln befriedigt, die der Schuldner aus einer lediglich geduldeten Kontoüberziehung schöpft, kann die Deckung in der Insolvenz des Schuldners in der Regel mangels Gläubigerbenachteiligung nicht angefochten werden.

InsO § 129

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