Rechtsprechung zu Art. 64 ScheckG
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BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99

a) Die Zustellung eines Mahnbescheids, mit dem mehrere Forderungen geltend gemacht werden, hat nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn die Forderungen hinreichend individualisiert worden sind.

b) Ein rechtsfehlerhaft erlassener, nicht individualisierter Mahnbescheid unterbricht die Verjährung auch dann nicht, wenn die Individualisierung nach Ablauf der Verjährungsfrist im anschließenden Streitverfahren nachgeholt wird.

§§ 690, 691 ZPO

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