Rechtsprechung zu § 104 StGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
1

BVerfG, 04.11.2000 - 1 BvQ 31/00

Gründe: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft eine Auflage, bei einer Versammlung keine Fahnen - außer der Bundesflagge und den Flaggen der deutschen Bundesländer - zu verwenden.

Volltext bei lexetius.com

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht