Rechtsprechung zu § 125 StGB
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BGH, 29.08.2000 - 5 StR 273/00
Gründe: Den Angeklagten wird mit der Anklage vorgeworfen, gemeinschaftlich einen Landfriedensbruch im besonders schweren Fall in Tateinheit mit schwerem Hausfriedensbruch und Bildung bewaffneter Gruppen nach § ...
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BGH, 14.10.1999 - 4 StR 312/99
Gründe: Das Landgericht hat die Angeklagten H. und L. des "besonders schweren Falles des Landfriedensbruchs" für schuldig befunden und zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten (H.) bzw. unter Einbeziehung einer rechtskräftig verhängten Strafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei ...
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BVerfG, 23.01.2004 - 2 BvR 1109/01
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine erledigte Durchsuchung, die bereits Gegenstand des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens 2 BvR 1034/ 98 war.
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BVerfG, 25.07.1998 - 1 BvQ 11/98
Gründe: Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung betrifft ein für sofort vollziehbar erklärtes Versammlungsverbot.
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BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1014/01
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine strafgerichtliche Verurteilung wegen des im Anschluss an eine Versammlung getätigten Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.
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EuGH, 27.04.2006 - C-441/02
"Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 8a und 48 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 18 EG und 39 EG) - Richtlinien 64/ 221/ EWG, 73/ 148/ EWG und 90/ 364/ EWG - Verordnung (EWG) Nr. 1612/ 68 - Freizügigkeit der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten - Öffentliche Ordnung - Recht auf Achtung des Familienlebens - Nationale Rechtsvorschriften über die Aufenthaltsversagung und die Entfernung aus dem Hoheitsgebiet - Verwaltungspraxis - Strafrechtliche Verurteilung - Ausweisung"
1. Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch, dass sie in § 12 Absatz 1 des Gesetzes über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 31. Januar 1980 die vom Gemeinschaftsrecht für die Beschränkung der Freizügigkeit aufgestellten Voraussetzungen nicht hinreichend klar umgesetzt hat, gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 39 EG, Artikel 3 der Richtlinie 64/ 221/ EWG des Rates vom 25. Februar 1964 zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind, und Artikel 10 der Richtlinie 73/ 148/ EWG des Rates vom 21. Mai 1973 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten innerhalb der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Niederlassung und des Dienstleistungsverkehrs verstoßen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten des Verfahrens.
4. Die Italienische Republik trägt ihre eigenen Kosten.
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EuGH, 11.11.2004 - C-467/02
"Assoziierungsabkommen EWG - Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 7 Satz 1 und 14 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/ 80 des Assoziationsrates - Aufenthaltsrecht des Kindes eines türkischen Arbeitnehmers nach seiner Volljährigkeit - Voraussetzungen für eine Abschiebungsverfügung - Strafrechtliche Verurteilungen"
1. Artikel 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/ 80 vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation, der von dem aufgrund des Abkommens über eine Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei eingesetzten Assoziationsrat erlassen wurde, ist dahin auszulegen, dass er die Situation einer volljährigen Person, die Kind eines türkischen Arbeitnehmers ist, der dem regulären Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats angehört oder angehört hat, erfasst, obwohl diese im Aufnahmemitgliedstaat geboren ist und stets dort gewohnt hat.
2. Artikel 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/ 80 lässt es nicht zu, dass die Rechte, die einem türkischen Staatsangehörigen in der Lage von Herrn Cetinkaya durch diese Bestimmung verliehen werden, nach einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, der sich eine Drogentherapie anschließt, wegen längerer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt beschränkt werden.
3. Artikel 14 des Beschlusses Nr. 1/ 80 verwehrt es den nationalen Gerichten, bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer gegen einen türkischen Staatsangehörigen verfügten Ausweisungsmaßnahme nach der letzten Entscheidung der zuständigen Behörden eingetretene Tatsachen nicht zu berücksichtigen, die eine auf diese Bestimmung gestützte Beschränkung der Rechte des Betroffenen nicht mehr zulassen würden.
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BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01
§ 246 StGB ist nicht nur gegenüber Zueignungsdelikten subsidiär (im Anschluß an BGHSt 43, 237).
StGB § 246
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BVerfG, 16.02.1999 - 2 BvR 1034/98
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine erledigte Durchsuchung.
