Rechtsprechung zu § 15 StGB
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BVerwG, 18.08.2004 - 1 D 4.04

Schwerer Verfahrensmangel; fehlende Feststellungen zur Schuldform und zum Zueignungswillen anvertrauter dienstlicher Gelder; auf die Disziplinarmaßnahme beschränkte Berufung; Umfang der Bindungswirkung nicht feststellbar; Aufhebung und Zurückverweisung.

Gründe: I. Der Bundesdisziplinaranwalt hat den Beamten angeschuldigt, in der Zeit von November 1998 bis 23. März 1999 in einer Vielzahl von Fällen von ihm zuzustellende Postsendungen von der Zustellung zurückgestellt zu haben; in der Zeit von September 1997 bis März 1999 wiederholt Nachnahmebeträge ...

BDO § 85 Abs. 1 Nr. 3

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BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

§ 261 Absatz 2 Nummer 1 des Strafgesetzbuchs ist mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit Strafverteidiger nur dann mit Strafe bedroht werden, wenn sie im Zeitpunkt der Annahme ihres Honorars sichere Kenntnis von dessen Herkunft hatten.

Strafverfolgungsbehörden und Gerichte sind bei der Anwendung des § 261 Absatz 2 Nummer 1 StGB verpflichtet, auf die besondere Stellung des Strafverteidigers schon ab dem Ermittlungsverfahren angemessen Rücksicht zu nehmen.

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BSG, 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R

Gewaltopferentschädigung - Angriff - Herbeiführung einer Gefahr - Gefahrenlage - Verbrechen - Entfernen eines Gullydeckels - Unmittelbarkeit - schädigende Einwirkung - Zweck - Mittel - Vorsatztat - Absicht - schwere Gesundheitsstörung - Anscheinsbeweis - äußere Umstände

Tatbestand: Die Beteiligten streiten darüber, ob der Klägerin Ansprüche nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) iVm dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) zustehen.

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BVerwG, 08.04.2003 - 1 D 27.02

Postbeamter des mittleren Dienstes a. D.; Sachbearbeiter mit Leitungsfunktion; Briefberaubung; Zugriffsdelikt; keine anerkannten Milderungsgründe; Disziplinarmaß; Aberkennung des Ruhegehalts.

Gründe: I. 1. Der Leiter der Niederlassung Produktion Brief … hat mit Verfügung vom 18. Februar 1997 das förmliche Disziplinarverfahren gegen den am … in … geborenen und damals noch aktiven Beamten eingeleitet, ihn gleichzeitig vorläufig des Dienstes enthoben sowie 50 v. H. seiner jeweiligen ...

BBG § 54, § 55 Satz 2, § 77 Abs. 1 Satz 2; BDO § 14

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BGH, 13.12.2001 - VII ZR 305/99

1. Verstöße gegen § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen führen über § 823 Abs. 2 BGB nur dann zur Schadensersatzpflicht, wenn sie vorsätzlich erfolgen.

2. Zu den Anforderungen an die Darlegung des Vorsatzes eines Empfängers von "Baugeld".

BGB § 823 Bf; BauFordSiG §§ 1, 5

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BGH, 12.12.2000 - 5 StR 294/00

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen 13 von ihm im Zusammenhang mit der Geltendmachung einer Werklohnforderung begangener Straftaten, unter anderem wegen Anstiftung zum versuchten Mord und wegen versuchter räuberischer Erpressung, zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe ...

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BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00

1. § 177 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b StGB ist kein erfolgsqualifiziertes Delikt, sondern setzt auch hinsichtlich des Eintritts der Gefahr Vorsatz voraus.

2. Der Täter verwendet ein gefährliches Werkzeug gemäß § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB auch dann, wenn er es ausschließlich zur Vornahme der sexuellen Handlung einsetzt.

StGB § 177 Abs. 4

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BGH, 16.11.2000 - 4 StR 438/00

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt.

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BVerwG, 25.10.2000 - 11 C 1.00

Atomrecht

Kernkraftwerk; Errichtungsgenehmigungen; Betriebsgenehmigungen; Anlagengenehmigung; Anlagenaufsicht; Fehlen einer erforderlichen Genehmigung; Genehmigungsdefizit; Genehmigungspflicht wesentlicher Änderungen; endgültige Betriebseinstellung; einstweilige Betriebseinstellung; Ermessen der Aufsichtsbehörde; hilfsweise Ermessensbetätigung; Ermessensfehler


1. Eine erforderliche Genehmigung im Sinne des § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AtG fehlt nicht nur, wenn für die genehmigungspflichtige atomrechtliche Anlage von vornherein keine Genehmigung erteilt worden ist, sondern auch dann, wenn die Anlage wesentlich abweichend von den erteilten Genehmigungen errichtet worden ist.

2. Liegt die Rechtsvoraussetzung des Fehlens einer erforderlichen Genehmigung in § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AtG vor, so ist für die atomrechtliche Aufsichtsbehörde ein Ermessen eröffnet, das im Grundsatz die Befugnis beinhaltet, eine einstweilige oder endgültige Betriebsstilllegung anzuordnen.

AtG § 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1, § 17 Abs. 2, § 19 Abs. 3; BImSchG § 20 Abs. 2; VwGO § 114

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BGH, 23.05.2000 - 4 StR 146/00

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten unter Freisprechung im übrigen wegen Vergewaltigung in vier Fällen und wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt, seine Unterbringung in einer ...

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